Von der Europäischen Gemeinschaft wurde die Richtlinie 1999/13/EG vom 11.03.1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung von organischen Lösemitteln entstehen (EU-VOC-RL), erlassen. Die EU-VOC-Richtlinie wurde als 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt.
Die Lösemittelrichtlinie 1999/13/EG wurde zwischenzeitlich inhaltlich in die Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU vom 24. November 2011 über Industrieemissionen) aufgenommen und das deutsche Recht entsprechend angepasst.
Zuständig für die immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen sind die Betriebsreferate im Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft der BUKEA und für die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen die Bezirksämter Hamburgs.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Hamburg (02000000) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
---|
Verweise und Downloads
Querverweise (1)
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
5473D917-B4C2-4229-8F98-8130AD915698 |
---|
Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I) Betrieblicher Umweltschutz
Neuenfelder Straße 19
|
Herausgeber
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Neuenfelder Straße 19
|
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Datengrundlage/Methode |
Durch die Vorschriften von § 8 der 31.BImSchV und § 15 a der 2. BImSchV wird das europäische Recht umgesetzt. Durch die Verordnungen sind die Betreiber verpflichtet, die Daten für die Anlagen beizubringen. |
---|
Erläuterung zum Fachbezug |
Anlagenverzeichnis über die Anlagen, die der 31. bzw. 2. BImSchV unterfallen. |
---|
Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Berichtspflicht, Information der Öffentlichkeit. |
---|
Weitere rechtliche Grundlagen |
EU-Lösemittelrichtlinie (1999/13/EG) § 8 der 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes § 15a der 2. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes |
---|
Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
---|
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
---|---|---|---|
ORACLE | 10g |