Verweise
Datenbezüge (13)
n der Bibliothek im Zechenhaus finden Sie mehrere Bestände vereint. Die Bibliothek des Landesdenkmalamtes wurde nach schweren Kriegsverlusten 1946 neu aufgebaut und umfasst heute einen Bestand von 16.000 Medieneinheiten und über 600 Zeitschriftentiteln. Mit dem Umzug nach Landsweiler-Reden im Jahr 2008 sind auch die Bestände des Instituts für Landeskunde im Saarland (IfLiS) e.V. und des Zentrums für Biodokumentation (ZfB) sowie der an das ZfB angeschlossenen Delattinia in die Bibliothek integriert worden, sodass der Bestand nun rund 40.000 Medieneinheiten umfasst.
Sammel-Schwerpunkte sind die Saarlandliteratur, Naturkunde, Archäologie, Architektur und Denkmalpflege.
Denkmalförderung, Rechtsgrundlagen Formulare und Merkblätter
Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDSchG)
Nach Artikel 34 der Verfassung des Saarlandes genießen die Denkmäler der Kunst und der Geschichte den Schutz und die Pflege des Staates. Der rechtliche Rahmen wurde mit dem am 01.08.2018 in Kraft getretenen Saarländischen Denkmalschutzgesetz (SDSchG) geschaffen. Das Gesetz schützt Kulturdenkmäler als Zeugnisse menschlicher Geschichte und örtlicher Eigenart. Diese Denkmäler werden in der Denkmalliste geführt.
Zuschüsse
Das Land trägt zu den Kosten der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel bei. Zuwendungen werden grundsätzlich nur zu Maßnahmen gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Der Zuwendungsantrag ist bis spätestens 1. März des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, vorzulegen. Grundsätzlich darf mit den Arbeiten erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden; unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich.
Das Landesdenkmalamt hat laut Saarländischem Denkmalschutzgesetz (SDSchG) den Auftrag, Denkmäler auszuweisen und jedermann einen Überblick über den Denkmalbestand zu gewährleisten. Hierzu wird eine Denkmalliste geführt, die ständig fortgeschrieben und aktualisiert wird. Wir stellen Ihnen hier nach und nach als Downloads die aktuellen Teildenkmallisten nach Kreisen aufgeteilt zur Verfügung.
Seit 2004 baut das Landesdenkmalamt auf Basis der bisher geführten Denkmalliste eine GIS-fähige Web-Datenbank der saarländischen Denkmäler auf. Der Datenbestand wird ständig aktualisiert und erweitert.
Neben neubaubedingten archäologischen Untersuchungen (Prospektionen und Grabungen) oder Fundmeldungen aufgrund landwirtschaftlich bedingter Eingriffe werden in der saarländischen Landesarchäologie sechs Großprojekte bearbeitet, die Gegenstand ständiger Forschung und entsprechender Erhaltungsmaßnahmen sind.
Das rund 350 Seiten starke Buch liefert ein buntes und aktuelles Bild von der Arbeit der saarländischen Landesarchäologie.
Das Buch zeigt reich bebildert Forschungsergebnisse der saarländischen Archäologie in dem Gebiet um Reinheim. Es ist zu beziehen über die Siftung Europäischer Kulturpark Bliesbruck-Reinheim.
Das Buch stellt in der Art eines Kompendiums 158 Objekte vor, die als Auswahl einen Überblick über Architektur und Städtebau im Saarland der Nachkriegszeit erlauben.
Mit der vorliegenden Publikation wird wieder an die Tradition der Berichte der Staatlichen Denkmalpflege im Saarland - Abteilung Kunstdenkmalpflege angeknüpft.
Das Buch bietet auf 464 überwiegend farbig illustrierten Seiten einen Querschnitt durch archäologische Forschungen und Grabungen, die in den vergangenen Jahren im Saarland durchgeführt wurden. Die 23 Beiträge von 21 Autorinnen und Autoren befassen sich mit der spätkeltischen und römischen Zeit.
Mit dem Denkmalpflegepreis zeichnen die Handwerkskammer des Saarlandes und das Ministerium für Bildung und Kultur beispielhafte Leistungen zum Schutz und zur Pflege der saarländischen Denkmäler aus. Er wird durch den Minister für Bildung und Kultur sowie den Präsidenten der Handwerkskammer nach Entscheidung einer Jury im dreijährigen Turnus verliehen. Ergänzend stiften die saarländischen Volksbanken und Raiffeisenbanken einen Sonderpreis für beispielhafte Leistungen von Initiativen, Kultur- und Fördervereinen. Preise in Form von Urkunden und Plaketten sowie ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 5000 Euro werden verliehen. Der Sonderpreis der saarländischen Volksbanken und Raiffeisenbanken ist mit 1000 Euro dotiert.
Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDschG)(Art. 1 des Gesetzes Nr. 1554 zur Neuordnung des saarländischen Denkmalrechts) vom 19. Mai 2004 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 (Amtsbl. S. 1374)
In der Staatlichen Altertümersammlung, der archäologischen Schatzkammer des Saarlandes, werden alle beweglichen Bodenfunde des Saarlandes aufbewahrt, archiviert und verwaltet. Hier lagern mehrere hunderttausende von Bodendenkmälern aus allen vor- und frühgeschichtlichen Epochen.
Das Spektrum reicht von Tier- und Menschenknochen über Waffen und Schmuck aus teilweise wertvollen Materialien wie Gold und Silber bis hin zu Scherben von Gefäßen. Heimatforschern und Wissenschaftlern dient diese Sammlung als wertvolles Geschichtsarchiv.
Ziel des Tags des offenen Denkmals ist es, die Öffentlichkeit für die Bedeutung des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und Interesse für die Belange der Denkmalpflege zu wecken.
In fachkundigen Führungen berichten Denkmalpfleger an konkreten Beispielen über die Aufgaben und Tätigkeiten der Denkmalpflege. Archäologen, Restauratoren und Handwerker demonstrieren Arbeitsweisen und -techniken und lenken den Blick auf Details, die einem ungeschulten Auge verborgen bleiben.