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Organisationseinheit

Dezernat 230 Fachkonzepte der der Landschaftsplanung, -analyse und -information

Inhalt
  • Übersicht
  • Beschreibung
    Zeitbezug Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Untergeordnete Objekte Übergeordnete Objekte
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    Ansprechpartner
  • Fachinformationen
    Zusatzinformationen Schlagworte
  • Metadatensatz

Zeitbezug

seit 01.02.2010, gegenwärtige Aktualität unklar

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 2 Naturschutz und Naturparke Dezernat 230 Konzepte der Landschaftsplanung, -analyse und -information Herr André Schumann

andre.schumann@lung.mv-regierung.de
03843/777-230
03843/777-106
http://www.lung.mv-regierung.de

Beschreibung

Das Dezernat "Fachkonzepte der der Landschaftsplanung, -analyse und -information" ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Naturschutz und Naturparke.

Zeitbezug

Zeitbezug

seit 01.02.2010, gegenwärtige Aktualität unklar

Periodizität

kontinuierlich

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

09.02.2010

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Mecklenburg-Vorpommern (13000000) 10.594°/53.11° 14.412°/54.685°
Regionalschlüssel
130000000000

Verweise und Downloads

Untergeordnete Objekte (10)

Organisationseinheit
Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in Mecklenburg-Vorpommern
Für die Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale "Boden", "Wasser", "Landschaftsbild" sowie "Arten- und Lebensräume" wurde im Zeitraum 1992-1996 im Auftrag des für Naturschutz zuständigen Ministeriums durch das Ingenieurbüro Wasser und Umwelt Stralsund eine "Landesweite Analyse und Bewertung der Landschaftspotentiale in M-V" erarbeitet. Die Untersuchungsergebnisse geben zum einen Auskunft über den Zustand der einzelnen Naturgüter und ihrer Funktionen im Naturhaushalt, wie auch über den Grad ihrer anthropogenen Beanspruchung, zum anderen enthalten sie eine Bewertung des Zustandes im Hinblick auf die Erfüllung allgemeiner Ziele und Grundsätze des Naturschutzes. Dieses Gutachten ist die Grundlage für die Naturschutzfachplanung und darüber hinaus für andere Fachplanungen bei der Einschätzung ihrer Vorhaben verwendbar. Für jedes Landschaftspotential wurde sowohl eine Analysekarte als auch eine Karte der Bewertung der Schutzwürdigkeit im Maßstab 1:50.000 erstellt. Daher treten Abweichungen auf, wenn die Rasterdaten (1:25.000, 1:100.000) hinterlegt werden.
Geodatensatz
Darstellung der Landschaftlichen Freiräume in Mecklenburg-Vorpommern
Unzerschnittene landschaftliche Freiräume sind Bereiche der Landschaft, die frei von Bebauung, befestigten Straßen, Haupt-Eisenbahnlinien und Windenergieanlagen sind. Die Freiraumstrukturanalyse erfolgt als Lineament-Wirkzonen-Analyse. Störend oder zerschneidend wirkenden Elemente (Zerschneidungselemente) werden mit Wirkzonen versehen. Die nach Abzug der Wirkzonen verbleibenden Flächen mit einer Mindestgröße von 25 ha sind die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume. Für die Kernbereiche landschaftlicher Freiräume wurden ermittelt:- Größenklassen als Analyseergebnis (Freiraumstatistik) und Bewertung der Schutzwürdigkeit- weitere Bewertungskategorien: Natürlichkeitsgrad, Sekundärzerschneidung, verkehrsarme Räume (nur in MV). Die Zusammenstellung der Daten in Shape-Files und Bearbeitung der Attributtabellen und Legenden erfolgte 2002 im LUNG. Grundlage für die Ermittlung der unzerschnittenen Räume in M-V stellen einige ausgewählte Landschaftselemente dar, die im Rahmen des BMBF-Forschungsverbundprojektes "Auswirkungen und Funktionen unzerschnittener Landschaftsräume für Wirbeltierarten mit großen Raumansprüchen" unter Nutzung der TK 1:50.000 (LVA/Stand 1984-1992) landesweit digital erfaßt wurden. Die Bewertung landschaftlicher Freiräume erfolgt primär nach funktionsorientierten Größenklassen. Sekundäre Bewertungskriterien sind z.B. der zusammengefaßte Natürlichkeitsgrad der im Freiraum liegenden Biotoptypen oder die Verkehrsfrequenz der Zerschneidungsachsen. Letzteres Merkmal ergibt eine Darstellung verkehrsarmer landschaftlicher Freiraumkomplexe.
Geodatensatz
Feuchtgebiete internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention)
Nach dem "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung" (Ramsar-Konvention)" benennen die Vertragsstaaten "Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung" (FiB), die festgelegte Kriterien erfüllen müssen. Für das Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern wurden von der DDR am 31.07.1978 vier FiB gegenüber der UNESCO benannt. Die Grenzen der FiB wurden im Jahr 2000 durch das Institut für Geodatenverarbeitung auf der Grundlage einer Digitalisiervorlage des LUNG M-V im Maßstab 1 : 50.000 digitalisiert.
Dokument
Gutachtliche Landschaftsrahmenplanung der Planungsregionen (PR) 1 bis 4 in Mecklenburg-Vorpommern
Die Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) sind nach § 12 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) aufzustellen und fortzuschreiben. Sie werden für die vier Planungsregionen (PR) des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgestellt: Westmecklenburg (PR 1), Mittleres Mecklenburg/Rostock (PR 2), Vorpommern (PR 3), Mecklenburgische Seenplatte (PR 4). In den GLRP werden die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Vorsorge für die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft flächendeckend erarbeitet, dargestellt und begründet. Der GLRP nimmt zunächst eine umfassende Analyse des gegenwärtigen Zustands der Naturgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensräume, Landschaftsbild und landschaftliche Freiräume vor. Aus der Analyse des Zustands und den erkennbaren Entwicklungstendenzen werden anhand der aufgestellten Leitbilder und Qualitätsziele die Erfordernisse und Maßnahmen zur Sicherung des Biotopverbundes, der ökologischen Funktionen sowie der Erholungsfunktionen der Landschaft hergeleitet. Neben einem ausführlichen Textteil enthalten die GLRP umfangreiches Kartenmaterial (in der zweiten Ausgabe etwa 20 Textkarten im Übersichtsmaßstab sowie 6 Planungskarten im Maßstab 1:100.000). Die raumbedeutsamen Inhalte der GLRP werden nach einer Abwägung mit anderen Belangen in die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) übernommen. Weiterhin sollen die GLRP von Behörden und anderen öffentlichen Stellen, deren Tätigkeit sich auf Natur und Landschaft auswirkt, beachtet werden. Die GLRP für die vier Planungsregionen des Landes wurden erstmalig in den Jahren 1996 bis 1998 veröffentlicht (erste Ausgabe). Der GLRP Mittleres Mecklenburg/Rostock wurde ab Oktober 2004 fortgeschrieben und nach Durchführung eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens im April 2007 in einer zweiten Ausgabe fertiggestellt. Der GLRP Westmecklenburg wurde ab Oktober 2006 fortgeschrieben. Für den Entwurf Stand April 2008 wird im Mai/Juni 2008 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Voraussichtlich Ende 2008 wird die Endfassung der zweiten Ausgabe des GLRP Westmecklenburg veröffentlicht. Die Erarbeitung der Fortschreibung des GLRP Vorpommern begann im Sommer 2007. Ein Beteiligungsexemplar wird voraussichtlich Anfang bis Mitte des Jahres 2009 vorliegen.
Dokument
Gutachtliches Landschaftsprogramm 2003
Die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes werden für das Land im Gutachtlichen Landschaftsprogramm dargestellt. Die raumbedeutsamen Inhalte werden nach Abwägung mit den anderen Belangen Bestandteil der Raumordnungsprogramme. Nach den Bestimmungen unseres Landesnaturschutzgesetzes ist es Aufgabe der Landschaftsplanung, die Ziele des Naturschutzes einschließlich der Vorsorge für die Erholung des Menschen darzustellen und zu begründen. Dabei sind die verschiedenen Anforderungen an einen nachhaltigen Schutz des Naturhaushaltes mit den einzelnen Naturgütern zu einem internen Ausgleich zu bringen. Die Ergebnisse der Landschaftsplanung sind Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft sowie zur Vorsorge für die Erholung. Gleichzeitig bilden die Aussagen der Landschaftsplanung eine begründete Grundlage, um konfliktarme Entwicklungen von Siedlungen, der Infrastruktur und von Bodennutzungen zu gewährleisten. Damit leistet die Landschaftsplanung einen Beitrag zur Planungssicherheit und zur Beschleunigung von Prüfungs- und Zulassungsverfahren bei Investitionsvorhaben. Die Landschaftsplanung soll auf diese Weise ökologische Grundlagen für die Durchsetzung einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 liefern. Folgende Planungskarten, deren Grundlagendaten in digitaler Form im LUNG erhältlich sind, sind im Landschaftsprogramm enthalten: Karte 1a - Lebensraumfunktion für Rastvögel Karte 1b - Lebensraumpotential aufgrund von Strukturmerkmerkmalen Karte 2 - Bodenpotential Karte 3 - Wasserpotential Karte 4 - Landschaftsbildpotential Karte 5 - Schwerpunktbereiche ökologische Funktionen Karte 6 - Ziele und Maßnahmen zur Erholungsvorsorge Karte 7 - Raumentwicklungen, Anforderungen an die Raumordnung Karte 8 - Naturräumliche Gliederung
Geodatensatz
INSPIRE Schutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es verschiedene Typen/Arten von Schutzgebieten des Naturschutzes: o Naturschutzgebiete o Landschaftschutzgebiete o Nationalparke o Biosphärenreservate (national) o Naturparke o Nationale Naturmonument(e) o Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung o europäische Vogelschutzgebiete o Biosphärenreservate (international) Zu jeder dieser Schutzgebietstypen liegen Primärdaten in Form eines Shapefiles vor. Diese Primärdaten wurden im vorliegenden Shapefile (Sekundärdaten) zusammengeführt (merge). Dabei wurden die Attributtabellen auf die INSPIRE-relevanten Attribute beschränkt.
Dokument
Landschaftsplanverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern
Das "Landschaftsplanverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern" wird im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie geführt und jährlich aktualisiert. Es besteht aus vier Teilen: Teil A: Landschaftsplanungen gemäß §§ 12 und 13 Landesnaturschutzgesetz M-V (Gutachtliches Landschaftsprogramm, Gutachtliche Landschaftsrahmenpläne, Kommunale Landschaftspläne) Teil B: Großschutzgebietspläne (Nationalparkpläne, Rahmenkonzepte für Biosphärenreservate, Naturparkpläne gemäß § 24 Absatz 4 Landesnaturschutzgesetz M-V) Teil C: FFH-Managementpläne nach Art. 6 Abs. 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie Teil D: Pflege- und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und "Naturschutzgroßprojekte" (Fördergebiete nach dem Programm "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung") Zu den einzelnen Plänen sind im Landschaftsplanverzeichnis u.a. folgende Informationen enthalten: - Titel - Auftraggeber - Planverfasser - Planungsbeginn/Planungsabschluss - Standort
Geodatensatz
Vorläufige Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten [Multi-Part-Polygone]
Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine "Vorläufige Binnendifferenzierung" der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. Bei der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. Daher ist vor jeder Verwendung der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" keine Lebensraum-typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. Technischer Hinweis: Alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem "Multi-Part-Polygon", das demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst. Dies kann beim "Geoprocessing", bspw. beim Ausschneiden eines Teilgebiets, zu Problemen führen. Daher steht bei Bedarf ein zweites Shapefile ffhlrt04_.* mit "Single-Part-Polygonen" zur Verfügung.
Geodatensatz
Vorläufige Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten [Single-Part-Polygone]
Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine "Vorläufige Binnendifferenzierung" der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. Bei der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. Daher ist vor jeder Verwendung der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" keine Lebensraum-typen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. Technischer Hinweis: Alle Flächen liegen einzeln als "Single-Part-Polygone" vor (in 7/2005 Umwandlung in ArcInfo-Coverage und dann Rückwandlung in ArcView-Shapefile unter Löschung von Inselflächen). Alternativ steht das Ausgangs-Shapefile ffhlrt04.* zur Verfügung, bei dem alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem "Multi-Part-Polygon", das demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst sind.
Geodatensatz
Vorläufige Binnendifferenzierung der FFH-Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Bewertungen gemäß StDB
Im Rahmen der Ausweisung von FFH-Gebieten und der Erstellung der Standarddatenbögen zu den FFH-Gebieten wurde durch das I.L.N. Greifswald im Auftrag des Umweltministeriums M-V in den Jahren 2003/2004 eine ¿Vorläufige Binnendifferenzierung¿ der FFH-Lebensraumtypen in den FFH-Gebieten erarbeitet. Bei der "Vorläufigen Binnendifferenzierung" handelt es sich nicht um eine systematische Vor-Ort-Kartierung der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, sondern um eine Zusammenstellung von Fachinformationen aus verschiedenen Quellen. Herangezogen wurden die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope, die Biotop- und Nutzungstypenkartierung durch CIR-Luftbildauswertung, Informationen des Datenspeichers Wald und der forstlichen Naturraumkarte sowie diverse Einzelgutachten. Hauptziel der Erstellung der Binnendifferenzierung war eine fundierte Abschätzung der Gesamtflächengröße der Lebensraumtypen innerhalb des jeweiligen FFH-Gebietes. Diese Angabe wurde für das Ausfüllen der Standarddatenbögen (StDB) benötigt. Die StDB sind das offizielle Formular, mit dem Daten zu den gemeldeten FFH-Gebieten an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die genaue Lage der Flächen der Lebensraumtypen innerhalb des FFH-Gebietes kann durchaus von der "¿Vorläufigen Binnendifferenzierung"¿ abweichen. Dies liegt einerseits daran, dass die zugrundeliegenden Informationsquellen z.T. über 10 Jahre alt sind. Andererseits wurden für die herangezogenen Informationsquellen nicht unmittelbar die FFH-Lebensraumtypen kartiert, sondern es wurden Einheiten kartiert (z.B. geschützte Biotope, Bestockungstypen, Naturraummosaike, Biotop- und Nutzungstypen, Pflanzengesellschaften, Vegetationsformen), die nicht oder nur teilweise mit FFH-Lebensraumtypen identisch sind, d.h. die FFH-Lebensraumtypen konnten nur näherungsweise abgeleitet werden. Daher ist vor jeder Verwendung der ¿"Vorläufigen Binnendifferenzierung"¿ zu prüfen, ob sie im konkreten Gebiet und für die konkrete Fragestellung ausreichend genau ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen aktuelle Lebensraumtypen-Erfassungen Vor-Ort durchgeführt werden. Zu beachten ist weiterhin, dass auch Flächenanteile der FFH-Gebiete, die nach der "¿Vorläufigen Binnendifferenzierung"¿ keine Lebensraumtypen aufweisen, aufgrund des Vorkommens von Arten des Anhanges II und/oder als funktionale Ergänzungsflächen und/oder als Pufferflächen Bedeutung haben und maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes darstellen. Technischer Hinweis: Alle Flächen eines Lebensraumtyps innerhalb eines FFH-Gebietes sind zu einem "Multi-Part-Polygon", das demzufolge auch nur einen Datensatz in der Attributtabelle aufweist, zusammengefasst. Dies kann beim "Geoprocessing", bspw. beim Ausschneiden eines Teilgebiets, zu Problemen führen. Daher steht bei Bedarf ein zweites Shapefile ffhlrt04_.* mit "Single-Part-Polygonen" zur Verfügung. Ergänzung der Attributtabelle um Informationen aus den Standarddatenbögen (StDB), ausgelesen aus dem Programm NaturaD (10/2005)

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Abteilung 2 Naturschutz und Naturparke (LUNG)
Naturschutz und Landschaftspflege haben die Aufgabe, - die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern - Funktionsfähigkeit und Eigenart der Landschaft zu erhalten - Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften zu schützen - sowie die naturgemäße Nutzung und Entwicklung der Landschaft zu fördern. Dementsprechend gehören zu den Aufgaben schwerpunktmäßig u.a. - Dokumentation des Zustandes und der Entwicklung von Natur und Landschaft - Ausarbeitung Gutachterlicher Landschaftsrahmenpläne für die Planungsregion - Kartierung von Biotoptypen auf der Grundlage einer landesweiten Color-Infrarot-Luftbild-Befliegung - Dokumentation geschützter und schutzwürdiger Biotope - Erfassung und Dokumentation gefährteter Tier- und Pflanzenarten - Erarbeitung von fachlichen Planungs- und Entscheidungshilfen für die Naturschutzbehörden - Vollzug des Artenschutzrechtes - Fachliche Beratung der Naturschutzbehörden beim Vollzug der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie - Aufbau und Pflege des Landschaftsinformationssystems
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes

85DEA4F4-E760-11D2-9A86-080000507261

Kontakt

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 2 Naturschutz und Naturparke Dezernat 230 Konzepte der Landschaftsplanung, -analyse und -information Herr André Schumann

Postfach 1338
D-18263 Güstrow
Goldberger Str. 12b
D-18273 Güstrow
Deutschland

andre.schumann@lung.mv-regierung.de
03843/777-230
03843/777-106
http://www.lung.mv-regierung.de

Fachinformationen

Zusatzinformationen

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Schlagworte

Suchbegriffe Eingriff in Natur und Landschaft Eingriffsregelung Kartenportal Landschaft Landschaftsplanung Landschaftsprogramm Landschaftsrahmenplanung Linfos Umweltinformationssystem

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

85DEA4F5-E760-11D2-9A86-080000507261

Aktualität der Metadaten

19.03.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Darstellung
Metadaten als XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
wilfried.kurowsky@lung.mv-regierung.de
Metadatenquelle
UDK Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG)
PORTAL-NG

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