In der Düngeverordnung §§ 5, 13a sowie dem WHG § 38a werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Böschungsoberkante definiert. Die Böschungsoberkante (BöK) ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Raumbezug des Datenbestandes | 11.266°/51.359° | 14.766°/53.599° |
Brandenburg (12000000) | 11.181°/51.436° | 15.02°/53.633° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (2)
Weitere Verweise (1)
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: "©MLUK - Version 2.0", Bei unveränderten Daten: “©MLUK, dl-de/by-2-0“, Bei veränderten Daten: “©MLUK, dl-de/by-2-0, Daten verändert“ "©MLUK - Version 2.0", Bei unveränderten Daten: “©MLUK, dl-de/by-2-0“, Bei veränderten Daten: “©MLUK, dl-de/by-2-0, Daten verändert“ |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten Referat 36 - Acker- und Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Gartenbau, Düngemittelrecht Frau Petra Bodenstein
Postfach 601150
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Vertrieb
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)
Heinrich-Mann-Allee 104 B
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Eigentümer
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) EU-Zahlstelle Herr Norbert Falk
Postfach 601150
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
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Vektorformat
Topologieinformation | Geometrietyp | Elementanzahl |
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Linien | Linie | 1751293 |
Erstellungsmaßstab
Maßstab |
10000 |
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Bodenauflösung |
10 m |
Fachliche Grundlage |
Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung sowie durch ergänzende Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz wurde die Gewässerbemessungsgrenze als geometrische Grundlage für den Schutz von Oberflächengewässern vor potentiell schädlichen Einträgen der Landwirtschaft (u.a. Dünge- und Pflanzenschutzmittel) festgelegt. |
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Datengrundlage |
- Digitales Geländemodell DGM1 (LGB), Stand 08.05.2022 - Gewässerbemessungsgrenze GBG (LGB), Stand 12.12.2022 bestehend aus ATKIS- und DFBK-Elementen |
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Herstellungsprozess |
- eingesetzt wurde ArcGISPro ADVANCED und 3DAnalyst mit fGDB (die Zahl in () bezeichnet Anzahl der Features) - Übernahme der Datenquellen in lokale fGDB (wegen Berechnungszeiten) - GBG Dissolve aller überlappenden Anteile (s. DOKU GBG), Umwandeln in single part, Entfernen aller ATKIS Elemente welche unter DFBK liegen (DFBK hat Priorität), Separieren ATKIS und DFBK (wegen unterschiedlicher Segmentlängen in weiterer Bearbeitung), - Berechnung Hangneigungen Ableitung Umringlinien, Splitten der Umringlinien in 50 m (ATKIS 1.611.446) und 10 m (DFBK 139.847) Abschnitte Reststücke bis 25 m / 5 m, werden dem letzten Linienstück hinzugefügt Berechnung von Hangneigungsstrahlen (senkrecht auf Abschnitt stehend) (jeweils für 20 m und 30 m die Strahlen am Start und am Ende des Abschnittes werden entfernt wegen Mehrdeutigkeit zum Abschnitt) i.d.R. entstehen 9 Strahlen je Abschnitt: DFBKalle 1 m ( 1.258.758) 2 x, ATKIS alle 5 m (14.502.159) 2 x Bestimmung der mittleren Hangneigung je Hangneigungsstrahl Übertragung des Mittelwertes der mittleren Hangneigung aller Strahlen auf den ihren Startpunkt berührenden GBG-Abschnitt (i.d.R. 9) - Aufbereitung Abgabedaten Klassenbildung für Attribut Darstellung (Reihenfolge wichtig): - 0 = mittlere Hangneigung 20 m < 5% UND mittlere Hangneigung 30 m < 15 % - 5 = mittlere Hangneigung 20 m >= 5% UND mittlere Hangneigung 20 m < 10 % UND mittlere Hangneigung 30 m < 15% - 10 = mittlere Hangneigung 20 m >= 10% UND mittlere Hangneigung 30 m < 15 % -15 = mittlere Hangneigung 30 m >= 15% Hinweis: bei 15%-Hangneigung im 30m-Puffer wird das Berechnungsergeb-nis des 20m-Puffers überstimmt Bereinigen Attributnamen / ggf. technische Attribute löschen Zusammenfassen zu einem Abgabedatenbestand (1.751.293) |
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
81E06993-4C7B-429A-96CA-74366590E210 |
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Aktualität der Metadaten |
15.01.2025 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Metaver Brandenburg
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Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
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