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Agrarwirtschaft (A1)

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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten (A) Agrarwirtschaft (A1)

Stadthausbrücke 12
D-20335 Hamburg

agrarwirtschaft-a@bukea.hamburg.de
www.hamburg.de/bukea/agrarwirtschaft/

Beschreibung

Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten (A), Agrarwirtschaft (A1)

Verweise

Datenbezüge (4)

ALF - Antragsverfahren Landwirtschaftsförderung
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ALF ist das Fachverfahren für die Durchführung und Dokumentation von Agrarförderungen in der FHH. Die Software unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Erstellung von Zuwendungsverträgen für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) und Zuwendungsbescheiden für Mittel aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und für Mittel zur Berufsbildung im Agrarsektor. Ebenso unterstützt es bei der Bearbeitung von Zahlungsanträgen und der Verwaltung von Informationen zu Kontrollen. Die Anwendung umfasst dafür Funktionen zur Erfassung, Aktualisierung und Bereitstellung der in einer Datenbank erfassten Betriebs- und Vorgangsdaten.
Agrarwirtschaft (A1)
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Das Amt Agrarwirtschaft ist oberste Landwirtschafts-, Forst-, Jagd-, Fischerei und Ökokontrollbehörde.
Oberste Forst- und Jagdbehörde
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Die oberste Forstbehörde ist für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken. Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe.
Oberste Forst- und Jagdbehörde
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Die oberste Forstbehörde ist für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken. Die BUKEA ist oberste Jagdbehörde in Hamburg. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe.

Untergeordnete Objekte (1)

Institution
Oberste Forst- und Jagdbehörde, Pferdezucht, Rennwettbetrieb (A13)
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