Verweise
Datenbezüge (4)
- Allgemeine Angelegenheiten
- Förderangelegenheiten
- Vergabestelle
- Siedlungswasserwirtschaft
Förderprogramme für Maßnahmen an Gewässern II. Ordnung.
Als wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind förderfähig:
Erhalt der ökologischen Funktion und hydraulischen Leistungsfähigkeit der Gewässer sowie die Betriebsfähigkeit der Anlagen und die Sicherheit der Deiche.
Förderprogramme zentraler Abwasser- und Trinkwasseranlagen. Programm zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen und zur Schaffung der Infrastruktur der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Untersuchung von altlastverdächtigen Flächen.
Behandlung kommunaler Altlasten.
Objektförderung wasserbaulicher Anlagen an Gewässern.