Verweise
Datenbezüge (3)
Textteil mit Begründungen des Regionalen Entwicklungsplans Magdeburg
mit Festsetzungen zu:
Vorranggebieten Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung, Militärische Nutzung
Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Wiederbewaldung, Rohstoffgewinnung
Vorrangstandorten
Regional bedeutsamen Standorten
Bergbau und Rohstoffgewinnung
Gebiete für die Nutzung der Windenergie (Vorranggebiete und Eignungsgebiete)
Verkehr
Kartographische Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Magdeburg
mit Festsetzungen zu:
Vorranggebieten Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung, Militärische Nutzung
Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Wiederbewaldung, Rohstoffgewinnung
Vorrangstandorten
Regional bedeutsamen Standorten
Bergbau und Rohstoffgewinnung
Gebiete für die Nutzung der Windenergie (Vorranggebiete und Eignungsgebiete)
Verkehr
Die Regionalplanung ist ein Teil der Landesplanung. Sie fasst die überörtlichen und überfachlichen Planungen zusammen. Im § 6 des Landesplanungsgesetzes ist der Mindestinhalt des Regionalen Entwicklungsplanes geregelt ( Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998 [GVBl. I S.255], zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt vom 20.12.2005 [GVBl. 67/05, S. 804]).
Der Regionale Entwicklungsplan ist aus dem Landesentwicklungsplan (Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP-LSA vom 23.08.1999 [GVBl. LSA S. 244]) zu entwickeln. Die darin festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu übernehmen und soweit erforderlich zu konkretisieren und zu ergänzen.