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Institution

Land Sachsen-Anhalt (RPLG) Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg

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Kontakt

Land Sachsen-Anhalt (RPLG) Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg

Julius-Bremer-Straße 10
D-39104 Magdeburg
Deutschland

info@regionmagdeburg.de
0391 535 474 10
0391 535 474 20
http://www.regionmagdeburg.de

Beschreibung

Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind für die Regionalplanung zuständig: Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes und von Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen, Zielabweichungsverfahren, Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen

Verweise

Datenbezüge (3)

Regionaler Entwicklungsplan Magdeburg, Text, Begründung
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Textteil mit Begründungen des Regionalen Entwicklungsplans Magdeburg mit Festsetzungen zu: Vorranggebieten Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung, Militärische Nutzung Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Wiederbewaldung, Rohstoffgewinnung Vorrangstandorten Regional bedeutsamen Standorten Bergbau und Rohstoffgewinnung Gebiete für die Nutzung der Windenergie (Vorranggebiete und Eignungsgebiete) Verkehr
Regionaler Entwicklungsplan Magdeburg, Zeichnerische Darstellung
img
Kartographische Darstellung zum Regionaler Entwicklungsplan Magdeburg mit Festsetzungen zu: Vorranggebieten Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Hochwasserschutz, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Rohstoffgewinnung, Militärische Nutzung Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft, Tourismus und Erholung, Aufbau eines ökologischen Verbundsystems, Wassergewinnung, Forstwirtschaft, Wiederbewaldung, Rohstoffgewinnung Vorrangstandorten Regional bedeutsamen Standorten Bergbau und Rohstoffgewinnung Gebiete für die Nutzung der Windenergie (Vorranggebiete und Eignungsgebiete) Verkehr
Regionalplanung, Regionaler Entwicklungsplan Magdeburg
img
Die Regionalplanung ist ein Teil der Landesplanung. Sie fasst die überörtlichen und überfachlichen Planungen zusammen. Im § 6 des Landesplanungsgesetzes ist der Mindestinhalt des Regionalen Entwicklungsplanes geregelt ( Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998 [GVBl. I S.255], zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Land Sachsen-Anhalt vom 20.12.2005 [GVBl. 67/05, S. 804]). Der Regionale Entwicklungsplan ist aus dem Landesentwicklungsplan (Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt (LEP-LSA vom 23.08.1999 [GVBl. LSA S. 244]) zu entwickeln. Die darin festgelegten Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu übernehmen und soweit erforderlich zu konkretisieren und zu ergänzen.

Untergeordnete Objekte (2)

Person
Frau Dorothea Michalowski
Person
Herr Marcus Bohnstedt
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