Verweise
Datenbezüge (8)
Sie benötigen zur Antragstellung für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme grundsätzlich das Antragsformular, die Kosten- und Finanzierungsübersicht und die Begleitinformationen. Die Antragsformulare und die Kosten- und Finanzierungsübersicht können Sie hier herunterladen. Die Begleitinformationen müssen online erfasst werden.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Förderperiode 2014-2020
Für Einzelmaßnahmen innerhalb städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, für die neben den nationalen Städtebaufördermitteln zusätzlich EU-Mittel (EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) beantragt werden, ist fürjede dieser Einzelmaßnahmen zusätzlich das EU-Beiblatt (EU-Anlagen 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.3 bzw. 3.2.1, 3.2.2 und 3.2.3) für die jahresbezogene Programmanmeldung auszufüllen.
Die Wortbildmarken der Europäischen Union sowie des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden.
Hinweis: Für die Programmanmeldung – Anmeldung von zusätzlichen EFRE-Fördermitteln – 2020 sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden.
Ab dem Programmjahr 2020 ändert sich die Programmstruktur der Städtebauförderung. Die bisherigen sechs Programme der Städtebauförderung („Soziale Stadt“, „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“) werden zu folgenden drei Programmen zusammengefasst:
„Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“,
„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“,
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.
Für die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“ erfolgt keine Zuordnung zu den neuen Programmen, sondern diese gehen vollständig in allen drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ auf.
Das Programm „Soziale Stadt“ wurde 1999 aufgelegt, um städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf zu fördern. Ein besonderer Entwicklungsbedarf liegt insbesondere vor, wenn es sich um benachteiligte innerstädtische oder innenstadtnah gelegene Gebiete oder verdichtete Wohn- und Mischgebiete handelt, in denen es einer aufeinander abgestimmten Bündelung von investiven und sonstigen Maßnahmen bedarf (vgl. § 171e BauGB). Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden. Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Soziale Stadt“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher.
Sie benötigen zur Antragstellung für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme grundsätzlich das Antragsformular, die Kosten- und Finanzierungsübersicht und die Begleitinformationen. Die Antragsformulare und die Kosten- und Finanzierungsübersicht können Sie hier herunterladen. Die Begleitinformationen für Bund und Länder müssen online erfasst werden.
Die Wortbildmarken des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden.
Hinweis: Für die Programmanmeldung für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ 2020 sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden.
Das Programm „Stadtumbau West“ wurde 2004 aufgelegt, um auf die neuen Herausforderungen, die durch den demographischen und wirtschaftlichen Wandel hervorgerufen werden, reagieren zu können. Mit diesem Programm wollen Bund und Länder die betroffenen Kommunen unterstützen, frühzeitig notwendige Anpassungsprozesse einzuleiten.
Ziel ist die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen auf der Grundlage von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (vgl. § 171a – d BauGB).
Entsprechend der für das jeweilige Programmjahr gültigen Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung werden für das Programm „Stadtumbau West“ Bundesfinanzhilfen der Städtebauförderung bereitgestellt. Land und Kommunen stellen die Kofinanzierung der Bundesmittel sicher.
Sie benötigen zur Antragstellung für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme grundsätzlich das Antragsformular, die Kosten- und Finanzierungsübersicht und die Begleitinformationen. Die Antragsformulare und die Kosten- und Finanzierungsübersicht können Sie hier herunterladen. Die Begleitinformationen für Bund und Länder müssen online erfasst werden.
Die Wortbildmarken des zuständigen Bundes- und Landesministeriums können bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden.
Hinweis: Für die Programmanmeldung für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ 2020 sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden.
Die Programme sind im Einzelnen:
• Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ (seit 1999),
• Bund-Länder-Programm „Stadtumbau West“ (seit 2004),
• Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (seit 2008),
• Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ (seit 2009),
• Bund-Länder-Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ (seit 2010).
Ab dem Programmjahr 2020 ändert sich die Programmstruktur der Städtebauförderung. Die bisherigen sechs Programme der Städtebauförderung („Soziale Stadt“, „Stadtumbau West“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“) werden zu folgenden drei Programmen zusammengefasst:
„Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“,
„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“,
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.
Für die Programme „Städtebaulicher Denkmalschutz“, „Kleinere Städte und Gemeinden“ sowie „Zukunft Stadtgrün“ erfolgt keine Zuordnung zu den neuen Programmen, sondern diese gehen vollständig in allen drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ auf.
Informationen zu den drei neuen Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ finden Sie unter folgenden Internetseiten:
Aktive Ortsteilzentren(„Lebendige Zentren“),
Soziale Stadt(„Sozialer Zusammenhalt“),
Stadtumbau West („Wachstum und nachhaltige Erneuerung“).