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Landwirtschaftskammer für das Saarland

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Landwirtschaftskammer für das Saarland

Dillinger Str. 67
D-66822 Lebach
Deutschland

info@saarland.de
+49 (0)6881 / 928 - 0
+49 (0)6881 / 928 - 100

Verweise

Datenbezüge (5)

Cross-Compliance 2013
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Diese Broschüre dient der allgemeinen Information über die einzuhaltenden anderweitigen Verpflichtungen und ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für jeden Betrieb verbindlichen Rechtsvorschriften. Insbesondere Direktzahlungsempfänger und Empfänger von Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen oder Rodungsprämien im Weinbereich sind verpflichtet, sich über gegebenenfalls eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und damit verbundenen Änderungen der anderweitigen Verpflichtungen zu informieren. Entsprechende Informationen werden über die Rheinische Bauernzeitung und die Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt. Auch für Begünstigte bestimmter, in der Regel flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen Raums sowie von Tierschutzmaßnahmen gelten die Cross-Compliance-Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich über ggf. eintretende Änderungen zu informieren. Besondere Hinweise für diese Begünstigten sind in Kapitel V dieser Broschüre enthalten. Folgende Maßnahmen werden im Saarland angeboten: • Extensive Bewirtschaftung des Dauergrünlandes mit max. 1,4 RGV/ha Hauptfutterfläche • Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren • Umwandlung von Ackerland in extensiv zu nutzendes Grünland • Anwendung von Mulch- oder Direktsaat- oder Mulchpflanzverfahren im Ackerbau • Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger mit besonders umweltfreundlichen Ausbringungsverfahren • Anbau von Zwischenfrüchten oder Untersaaten im Ackerbau oder Begrünung von Dauerkulturen • Förderung mehrjähriger Stilllegung • Förderung von artenreichem Grünland • Streuobstförderung • Sommerweideprämie
Cross-Compliance 2019
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Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen bei Cross Compliance 2019
Giftpflanzen auf Wiesen, Weiden, Wald- und Wegrändern. Grüne Gefahr für Nutztiere im Saarland.
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Broschüre über Pflanzen, die für Nutztiere gefährlich sein können.
Merkblatt 2007: Jauche-, Gülle-, Silage-, Sickersäfte-Anlagen
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Merkblatt über die Nutzung von Jauche-, Gülle-, Silage- und Sickersäfte-Anlagen
Zwischenlagerung von Stallmist in der freien Feldflur
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Merkblatt über die Zwischenlagerung von Stallmist in der freien Feldflur
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