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Geodatensatz
Bodenrichtwerte (gemäß §196 BauGB) sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, lastenfreie Grundstücke unter Berücksichtigung der wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, wie zum Beispiel Entwicklungs- und Erschließungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit sowie Grundstücksgröße und -zuschnitt.
Spezielle Eigenschaften der einzelnen Liegenschaft finden keine Beachtung. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung oder der Baugenehmigungsbehörde können aus den Angaben der Bodenrichtwertkarte nicht abgeleitet werden.
Bodenrichtwerte besitzen keine bindende Wirkung.
Der Gutachterausschuss leitet die Bodenrichtwerte aus den tatsächlichen Grundstückspreisen ab.
Seit der Bodenrichtwertkarte 1. Januar 2003 werden die Bodenrichtwerte im 2-Jahres-Rhythmus erstellt und seit dem 1. Januar 2011 werden die Bodenrichtwerte zonal dargestellt.
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