Bestandspläne in digitaler Form, sowie manuell eingearbeitete Markierungslinien (Redlines), die zur Übersicht über die seit 1990 abgearbeiteten Straßenbaumaßnahmen dienen.
Bei den Kreisfreien Städten und den Landkreisen sind selbstständige Gutachterausschüsse (GAA) für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen eingerichtet. Örtlich zuständig ist der Gutachterausschuss, in dessen Bereich das zu begutachtende Grundstück liegt. Liegt das Grundstück im Bereich mehrerer Gutachterausschüsse, ist der Gutachterausschuss zuständig, in dessen Bereich die größere Fläche liegt. In der Karte werden die Standorte der Geschäftsstellen und deren Kontaktdaten publiziert.
Bestandspläne in digitaler Form, sowie manuell eingearbeitete Markierungslinien (Redlines), die zur Übersicht über die seit 1990 abgearbeiteten Straßenbaumaßnahmen dienen.
Bestandspläne in digitaler Form, sowie manuell eingearbeitete Markierungslinien (Redlines), die zur Übersicht über die seit 1990 abgearbeiteten Straßenbaumaßnahmen dienen.
Bestandspläne in digitaler Form, sowie manuell eingearbeitete Markierungslinien (Redlines), die zur Übersicht über die seit 1990 abgearbeiteten Straßenbaumaßnahmen dienen.
Nach § 196 BauGB erfolgt die Ermittlung der Bodenrichtwerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlungen. Aus dieser Kaufpreissammlung werden Richtwertzonen gebildet, die jeweils Gebiete umfassen, die in Art und Maß der Nutzung weitestgehend übereinstimmen.