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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 25.06.1997 , gegenwärtige Aktualität unklar
Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 21 vom 20. Januar 1964 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 14) wird wie folgt geändert:
1.Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn 21" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2.In § 2 wird folgende Nummer 8 angefügt:
"8. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Gewerbegebiet östlich der Langenhorner Chaussee sind Einzel-handelsbetriebe unzulässig. Läden können ausnahmsweise zugelassen werden. Maßgebend ist die Baunut-zungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479)."
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