Geodatendienst
Der Plan zeigt beispielhaft eine theoretische Planung, mit der es möglich wäre, alle bekannten Adressen (Kriterium: Hausnummer bei GeoSN erfasst) mit Leerrohr inkl. Glasfaser anzubinden. Der Plan berücksichtigt alle staatlich erfassten Adressen/Hausnummern. Die Planung enthält keine überörtlichen Zuleitungstrassen, sondern nur die innerörtliche Verteilung (ab Bestands-KVZ). Bereits errichtete Leerrohr- oder Glasfaserinfrastrukturen konnten nicht berücksichtigt werden, da diese nur bei den einzelnen TK-Unternehmen, unter der Einordnung als Geschäftsgeheimnis, vorgehalten werden und einer ständigen Veränderung unterliegen. Dieser Plan allein trifft noch nicht die Entscheidung, ob im Zuge einer Baumaßnahme eine Mitverlegungspflicht einschlägig ist. Kriterium ist dafür insbesondere das Vorhandensein einer Glasfaserinfrastruktur und deren Eignung zur Versorgung der Anlieger. Der Plan trifft zwar eine Annahme zur Netzstruktur, gibt aber nicht vor, dass genau diese Netzstruktur umzusetzen wäre. Vielmehr ist in der konkreten Planung einer Baumaßnahme die Netzstruktur und alle weiteren Parameter (wie Ausgangspunkt der Umsetzung, Verortung im Straßen-/Gehwegraum, Verortung der Abgänge zu Anliegern, …) individuell zu beplanen. Der Plan kann nicht als Vorgabe für TK-Unternehmen verstanden werden, auch wenn infolge deren Ausbau keine ersatzweise Infrastrukturerrichtung durch die baumaßnahmedurchführende Stelle mehr notwendig ist. Die TK-Unternehmen sind frei in Ihrer Entscheidung, wo und wie sie TK-Infrastruktur errichten. Für eine Verpflichtung der TK-Unternehmen, diesen Masterplan umzusetzen, existiert keine Rechtsgrundlage. Der Masterplan liefert eine Orientierung, wie Infrastrukturen geschaffen werden könnten, um einer erneuten Öffnung des Straßenkörpers durch TK-Unternehmen vorzubeugen. Der Masterplan beschränkt sich in seiner Darstellung auf die Trassenführung. Die Dimensionierung – also Art und Umfang einer zu verlegenden Leerrohr- oder Glasfaserinfrastruktur – kann erst in einer individuellen Planung zu einer konkreten Baumaßnahme vorgenommen werden. Für diese Planungsaufgabe kann das Materialkonzept des BMVI herangezogen werden. Der Plan nimmt zunächst an, dass alle KVz bereits mit Glasfaser erschlossen sind. In der Praxis wird dies im Einzelfall zu prüfen sein, so dass ggf. erforderliche Erschließungen zusätzlich einzuplanen wären. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Dimensionierung von Zuleitungsebene und Ableitungsebene gemäß Materialkonzept kann von einer hinreichenden Reserve für spätere Veränderungen ausgegangen werden. Für den vorliegenden Plan wurden ohne Differenzierung alle Wege berücksichtigt, die laut Karten des GeoSN als „öffentlich gewidmet“ kategorisiert sind. Aussagen zur konkreten Eignung der gewählten Wege für eine Verlegung, d.h. inwieweit diese tatsächlich verfügbar und geeignet sind, sind im Zuge der konkreten Planung einer Baumaßnahme zu treffen. Das SMWA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Geodaten, Visualisierungen und Inhalte.
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