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Geodatensatz

Masterplan für Leerrohre und Glasfaser

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Querverweise (1)

WMS
Masterplan für Leerrohre und Glasfaser Gekoppelte Daten
Der Plan zeigt beispielhaft eine theoretische Planung, mit der es möglich wäre, alle bekannten Adressen (Kriterium: Hausnummer bei GeoSN erfasst) mit Leerrohr inkl. Glasfaser anzubinden. Der Plan berücksichtigt alle staatlich erfassten Adressen/Hausnummern. Die Planung enthält keine überörtlichen Zuleitungstrassen, sondern nur die innerörtliche Verteilung (ab Bestands-KVZ). Bereits errichtete Leerrohr- oder Glasfaserinfrastrukturen konnten nicht berücksichtigt werden, da diese nur bei den einzelnen TK-Unternehmen, unter der Einordnung als Geschäftsgeheimnis, vorgehalten werden und einer ständigen Veränderung unterliegen. Dieser Plan allein trifft noch nicht die Entscheidung, ob im Zuge einer Baumaßnahme eine Mitverlegungspflicht einschlägig ist. Kriterium ist dafür insbesondere das Vorhandensein einer Glasfaserinfrastruktur und deren Eignung zur Versorgung der Anlieger. Der Plan trifft zwar eine Annahme zur Netzstruktur, gibt aber nicht vor, dass genau diese Netzstruktur umzusetzen wäre. Vielmehr ist in der konkreten Planung einer Baumaßnahme die Netzstruktur und alle weiteren Parameter (wie Ausgangspunkt der Umsetzung, Verortung im Straßen-/Gehwegraum, Verortung der Abgänge zu Anliegern, …) individuell zu beplanen. Der Plan kann nicht als Vorgabe für TK-Unternehmen verstanden werden, auch wenn infolge deren Ausbau keine ersatzweise Infrastrukturerrichtung durch die baumaßnahmedurchführende Stelle mehr notwendig ist. Die TK-Unternehmen sind frei in Ihrer Entscheidung, wo und wie sie TK-Infrastruktur errichten. Für eine Verpflichtung der TK-Unternehmen, diesen Masterplan umzusetzen, existiert keine Rechtsgrundlage. Der Masterplan liefert eine Orientierung, wie Infrastrukturen geschaffen werden könnten, um einer erneuten Öffnung des Straßenkörpers durch TK-Unternehmen vorzubeugen. Der Masterplan beschränkt sich in seiner Darstellung auf die Trassenführung. Die Dimensionierung – also Art und Umfang einer zu verlegenden Leerrohr- oder Glasfaserinfrastruktur – kann erst in einer individuellen Planung zu einer konkreten Baumaßnahme vorgenommen werden. Für diese Planungsaufgabe kann das Materialkonzept des BMVI herangezogen werden. Der Plan nimmt zunächst an, dass alle KVz bereits mit Glasfaser erschlossen sind. In der Praxis wird dies im Einzelfall zu prüfen sein, so dass ggf. erforderliche Erschließungen zusätzlich einzuplanen wären. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Dimensionierung von Zuleitungsebene und Ableitungsebene gemäß Materialkonzept kann von einer hinreichenden Reserve für spätere Veränderungen ausgegangen werden. Für den vorliegenden Plan wurden ohne Differenzierung alle Wege berücksichtigt, die laut Karten des GeoSN als „öffentlich gewidmet“ kategorisiert sind. Aussagen zur konkreten Eignung der gewählten Wege für eine Verlegung, d.h. inwieweit diese tatsächlich verfügbar und geeignet sind, sind im Zuge der konkreten Planung einer Baumaßnahme zu treffen. Das SMWA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Geodaten, Visualisierungen und Inhalte.
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Nutzungsbedingungen

Die Daten dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des SMWA. Alle Rechte verbleiben beim SMWA.

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Referat 42

isa@smwa.sachsen.de
+49 351 564-84204
+49 351 564-84080
https://www.smwa.sachsen.de/

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Beschreibung

Der Plan zeigt beispielhaft eine theoretische Planung, mit der es möglich wäre, alle bekannten Adressen (Kriterium: Hausnummer bei GeoSN erfasst) mit Leerrohr inkl. Glasfaser anzubinden. Der Plan berücksichtigt alle staatlich erfassten Adressen/Hausnummern. Die Planung enthält keine überörtlichen Zuleitungstrassen, sondern nur die innerörtliche Verteilung (ab Bestands-KVZ). Bereits errichtete Leerrohr- oder Glasfaserinfrastrukturen konnten nicht berücksichtigt werden, da diese nur bei den einzelnen TK-Unternehmen, unter der Einordnung als Geschäftsgeheimnis, vorgehalten werden und einer ständigen Veränderung unterliegen. Dieser Plan allein trifft noch nicht die Entscheidung, ob im Zuge einer Baumaßnahme eine Mitverlegungspflicht einschlägig ist. Kriterium ist dafür insbesondere das Vorhandensein einer Glasfaserinfrastruktur und deren Eignung zur Versorgung der Anlieger. Der Plan trifft zwar eine Annahme zur Netzstruktur, gibt aber nicht vor, dass genau diese Netzstruktur umzusetzen wäre. Vielmehr ist in der konkreten Planung einer Baumaßnahme die Netzstruktur und alle weiteren Parameter (wie Ausgangspunkt der Umsetzung, Verortung im Straßen-/Gehwegraum, Verortung der Abgänge zu Anliegern, …) individuell zu beplanen. Der Plan kann nicht als Vorgabe für TK-Unternehmen verstanden werden, auch wenn infolge deren Ausbau keine ersatzweise Infrastrukturerrichtung durch die baumaßnahmedurchführende Stelle mehr notwendig ist. Die TK-Unternehmen sind frei in Ihrer Entscheidung, wo und wie sie TK-Infrastruktur errichten. Für eine Verpflichtung der TK-Unternehmen, diesen Masterplan umzusetzen, existiert keine Rechtsgrundlage. Der Masterplan liefert eine Orientierung, wie Infrastrukturen geschaffen werden könnten, um einer erneuten Öffnung des Straßenkörpers durch TK-Unternehmen vorzubeugen. Der Masterplan beschränkt sich in seiner Darstellung auf die Trassenführung. Die Dimensionierung – also Art und Umfang einer zu verlegenden Leerrohr- oder Glasfaserinfrastruktur – kann erst in einer individuellen Planung zu einer konkreten Baumaßnahme vorgenommen werden. Für diese Planungsaufgabe kann das Materialkonzept des BMVI herangezogen werden. Der Plan nimmt zunächst an, dass alle KVz bereits mit Glasfaser erschlossen sind. In der Praxis wird dies im Einzelfall zu prüfen sein, so dass ggf. erforderliche Erschließungen zusätzlich einzuplanen wären. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Dimensionierung von Zuleitungsebene und Ableitungsebene gemäß Materialkonzept kann von einer hinreichenden Reserve für spätere Veränderungen ausgegangen werden. Für den vorliegenden Plan wurden ohne Differenzierung alle Wege berücksichtigt, die laut Karten des GeoSN als „öffentlich gewidmet“ kategorisiert sind. Aussagen zur konkreten Eignung der gewählten Wege für eine Verlegung, d.h. inwieweit diese tatsächlich verfügbar und geeignet sind, sind im Zuge der konkreten Planung einer Baumaßnahme zu treffen. Das SMWA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Geodaten, Visualisierungen und Inhalte.

Aktualität der Daten

Periodizität

bei Bedarf

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

25.06.2020

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
11.67°/50° 15.05°/51.8°
Koordinatensystem
EPSG:25833

Verweise und Downloads

Querverweise (1)

WMS
Geodatendienst
Masterplan für Leerrohre und Glasfaser Gekoppelte Daten
img
Der Plan zeigt beispielhaft eine theoretische Planung, mit der es möglich wäre, alle bekannten Adressen (Kriterium: Hausnummer bei GeoSN erfasst) mit Leerrohr inkl. Glasfaser anzubinden. Der Plan berücksichtigt alle staatlich erfassten Adressen/Hausnummern. Die Planung enthält keine überörtlichen Zuleitungstrassen, sondern nur die innerörtliche Verteilung (ab Bestands-KVZ). Bereits errichtete Leerrohr- oder Glasfaserinfrastrukturen konnten nicht berücksichtigt werden, da diese nur bei den einzelnen TK-Unternehmen, unter der Einordnung als Geschäftsgeheimnis, vorgehalten werden und einer ständigen Veränderung unterliegen. Dieser Plan allein trifft noch nicht die Entscheidung, ob im Zuge einer Baumaßnahme eine Mitverlegungspflicht einschlägig ist. Kriterium ist dafür insbesondere das Vorhandensein einer Glasfaserinfrastruktur und deren Eignung zur Versorgung der Anlieger. Der Plan trifft zwar eine Annahme zur Netzstruktur, gibt aber nicht vor, dass genau diese Netzstruktur umzusetzen wäre. Vielmehr ist in der konkreten Planung einer Baumaßnahme die Netzstruktur und alle weiteren Parameter (wie Ausgangspunkt der Umsetzung, Verortung im Straßen-/Gehwegraum, Verortung der Abgänge zu Anliegern, …) individuell zu beplanen. Der Plan kann nicht als Vorgabe für TK-Unternehmen verstanden werden, auch wenn infolge deren Ausbau keine ersatzweise Infrastrukturerrichtung durch die baumaßnahmedurchführende Stelle mehr notwendig ist. Die TK-Unternehmen sind frei in Ihrer Entscheidung, wo und wie sie TK-Infrastruktur errichten. Für eine Verpflichtung der TK-Unternehmen, diesen Masterplan umzusetzen, existiert keine Rechtsgrundlage. Der Masterplan liefert eine Orientierung, wie Infrastrukturen geschaffen werden könnten, um einer erneuten Öffnung des Straßenkörpers durch TK-Unternehmen vorzubeugen. Der Masterplan beschränkt sich in seiner Darstellung auf die Trassenführung. Die Dimensionierung – also Art und Umfang einer zu verlegenden Leerrohr- oder Glasfaserinfrastruktur – kann erst in einer individuellen Planung zu einer konkreten Baumaßnahme vorgenommen werden. Für diese Planungsaufgabe kann das Materialkonzept des BMVI herangezogen werden. Der Plan nimmt zunächst an, dass alle KVz bereits mit Glasfaser erschlossen sind. In der Praxis wird dies im Einzelfall zu prüfen sein, so dass ggf. erforderliche Erschließungen zusätzlich einzuplanen wären. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Dimensionierung von Zuleitungsebene und Ableitungsebene gemäß Materialkonzept kann von einer hinreichenden Reserve für spätere Veränderungen ausgegangen werden. Für den vorliegenden Plan wurden ohne Differenzierung alle Wege berücksichtigt, die laut Karten des GeoSN als „öffentlich gewidmet“ kategorisiert sind. Aussagen zur konkreten Eignung der gewählten Wege für eine Verlegung, d.h. inwieweit diese tatsächlich verfügbar und geeignet sind, sind im Zuge der konkreten Planung einer Baumaßnahme zu treffen. Das SMWA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Geodaten, Visualisierungen und Inhalte.
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Nutzung

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Die Daten sind zugriffsbeschränkt und dürfen nur von Mitarbeitern des SMWA verwendet werden.

Kontakt

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Referat 42

Wilhelm-Buck-Straße 2
01099 Dresden
Deutschland

isa@smwa.sachsen.de
+49 351 564-84204
+49 351 564-84080
https://www.smwa.sachsen.de/

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://geoportal.sachsen.de/md/fd2cd93e-af25-4d70-a5ae-c9cd72ad8fdd

Digitale Repräsentation

Vektor

Zusatzinformationen

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Schlagworte

ISO-Themenkategorien Planungsunterlagen, Kataster Ver- und Entsorgung, Kommunikation
Suchbegriffe Breitband Breitbandausbau Breitbandnetz Bundesland Freistaat Sachsen DE DE-SN DigiNetzG Diginetzgesetz Digitale Infrastruktur Elemente des Hauptkabelnetzes Elemente des Hausanschlussnetzes Elemente des Verteilernetzes Gigabit Gigabit-Studie Gigabitausbau Gigabitstudie Glasfaser Glasfaserausbau Glasfasernetz Graue Flecken Hauptkabelbereich Hauptkabelnetz Hausanschlussbereich Hausanschlussnetz Hausanschlüsse Infrastrukturatlas Internet Koordinierung landesweit Leerrohr Leerrohre Leerrohrnetz Lichtwellenleiter LWL LWL-Netz Masterplan Masterplanung Mitnutzung Mitverlegung SN Synergien TKG Trassenbau Verteilerbereich Verteilernetz Weiße Flecken Übergabepunkte vom Backbonenetz Übergabepunkte vom Hauptkabelnetz Übergabepunkte vom Verteilernetz

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

fd2cd93e-af25-4d70-a5ae-c9cd72ad8fdd

Aktualität der Metadaten

16.02.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie

Datensatz

XML Darstellung
Metadaten als XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
isa@smwa.sachsen.de
Metadatenquelle
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
Sächsisches Landesamt für Umwelt
Landwirtschaft und Geologie
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