Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a und Abs. 4 Satz 2 Bundesberggesetz (BBergG) i.V.m. § 76 Abs. 3 VwVfG wird die durch den BU beantragte Änderung des obligatorischen Rahmenbetriebsplans vom 30. November 1995, ergänzt durch die erste, zweite und dritte Ergänzung (vom 12. Dezember 2007, 12. Januar 2011 und 2. Juli 2014), mit den sich aus diesem Beschluss ergebenden Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zugelassen. Die Zulassung umfasst die Vertiefung des Abbaus um 20 m und die Erweiterung der Abbaufläche um 1,6 ha innerhalb der bisher von der Planfeststellung erfassten Fläche sowie die geänderte Wiedernutzbarmachung der Erweiterungsfläche.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Organisationseinheit
Steine-Erden-Bergbau
Grundsatzfragen Steine/Erdenbergbau
Aufsicht über die Betriebe unter Bergaufsicht
Bearbeitung bergrechtlicher PFV mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Verträglichkeitsprüfung (FFH-Gebiete) einschl. aller in Frage kommenden eingeschlossenen Entscheidungen sowie Planänderungsverfahren
Bearbeitung Betriebsplanverfahren, Zulassung nach anderen Gesetzeswerken (BImSchG, SächsNatSchG, Sprengstoffgesetz u. a.)
Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz,Untersuchungsberichte von Havarien und Unfällen
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
2A5AE9ED-1155-4397-BABB-DC92AAF502FD |
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