Darstellung der Wasserschutzgebiete, die gegenwärtig rechtskräftig festgesetzt sind. Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt auf der Grundlage des § 51 WHG mit dem Ziel, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, das Grundwasser anzureichern, oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden. Zuständig für die Festsetzung der Wasserschutzgebiete ist das Landratsamt Nordsachsen als Untere Wasserbehörde gemäß § 46 SächsWG. Die einzelnen Wasserschutzgebiete sind unterteilt in die Schutzzonen I, II und III bzw. III A und III B.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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11.984°/51.161° | 13.41°/51.705° |
Koordinatensystem |
http://www.opengis.net/def/crs/EPSG/0/25833
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Verweise und Downloads
Downloads (1)
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Querverweise (2)
WFS
Geodatendienst
Trinkwasserschutzgebiete (WFS Dienst)
Gekoppelte Daten
Darstellung der Wasserschutzgebiete, die gegenwärtig rechtskräftig festgesetzt sind. Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt auf der Grundlage des § 51 WHG mit dem Ziel, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, das Grundwasser anzureichern, oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden. Zuständig für die Festsetzung der Wasserschutzgebiete ist das Landratsamt Nordsachsen als Untere Wasserbehörde gemäß § 46 SächsWG. Die einzelnen Wasserschutzgebiete sind unterteilt in die Schutzzonen I, II und III bzw. III A und III B.
WMS
Geodatendienst
Trinkwasserschutzgebiete (WMS Dienst)
Gekoppelte Daten
Darstellung der Wasserschutzgebiete, die gegenwärtig rechtskräftig festgesetzt sind. Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt auf der Grundlage des § 51 WHG mit dem Ziel, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, das Grundwasser anzureichern, oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden. Zuständig für die Festsetzung der Wasserschutzgebiete ist das Landratsamt Nordsachsen als Untere Wasserbehörde gemäß § 46 SächsWG. Die einzelnen Wasserschutzgebiete sind unterteilt in die Schutzzonen I, II und III bzw. III A und III B.
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Weitere Verweise (1)
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Es gelten keine Bedingungen Es gelten keine Bedingungen |
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Zugriffsbeschränkungen |
keine Beschränkung |
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Anwendungs-einschränkungen |
Die Daten unterliegen keiner Nutzungsbeschränkung. Es gelten keine Bedingungen Es gelten keine Bedingungen |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Fachliche Grundlage |
Die für Festsetzung eines Wasserschutzgebietes erforderlichen Karten werden gemäß § 46 Abs. 2 SächsWG von dem durch die Festsetzung unmittelbar Begünstigten vorgelegt und anschließend durch die zuständige Wasserbehörde geprüft und bestätigt. |
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Zusatzinformationen
Veröffentlichung |
Internet |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 | INSPIRE Verordnung 1089/2010; Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
7cc2e969-cf34-44d7-8887-9a1a7b3b4dd2 |
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Aktualität der Metadaten |
30.01.2019 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
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Sächsisches Landesamt für Umwelt
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Landwirtschaft und Geologie
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