Die Befugnis zur Führung eines Bodeninformationssystems in Hamburg leitet sich aus § 5 Hamburger Bodenschutzgesetz ab. In diesem Paragrafen ist auch geregelt welche Daten Teil des Bodeninformationssystems sein sollen. Dazu zählen z.B. Daten über Altlasten, altlastverdächtige Flächen, schädliche Bodenveränderungen aber auch über die Art, Beschaffenheit und Versiegelung von Böden.
Der Katalog in § 5 Hamburger Bodenschutzgesetz ist nicht abschließend, so dass auch Informationen, die über die in § 5 genannten Daten hinausgehen, gespeichert werden dürfen. Für die Daten gilt nach § 5 Abs. 3 Hamburger Bodenschutzgesetz eine dauerhafte Aufbewahrungspflicht.
Es handelt sich insgesamt um Daten, die zur Erledigung der Aufgaben aus den BBodSchG und HmbBodSchG dienlich sind, wie z.B. Daten zur Beurteilung der Risiken von Böden.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02000000) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Querverweise (2)
Untergeordnete Objekte (3)
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
2656E7DB-3024-44CE-BC59-125A2884FEDA |
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Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten (A) Bodenschutz und Altlasten (A2)
Neuenfelder Straße 19
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