Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2c i.V.m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan vom 1. August 2006 einschließlich seiner Änderungen und Präzisierungen in der letzten Fassung vom 9. Oktober 2013 zum Vorhaben „Erweiterung/Änderung Steinbruch Schwarzkollm/Steinberg“ der Natursteinwerke Weiland GmbH, im Folgenden Unternehmer genannt, zugelassen.
Die Zulassung umfasst insbesondere:
• die Gewinnung und Aufbereitung von Festgestein zur Herstellung von Schotter und Splitt im Bergwerkseigentum Nr. 4741.3128 (Schwarzkollm/Steinberg) auf einer erweiterten Abbaufläche von 50,2 ha und einer Abbauteufe bis zu -30 m HN,
• die Errichtung von Halden und Begrenzungswällen sowie der Betrieb bzw. die Inanspruchnahme von dienenden Anlagen und Flächen, u.a. für die Aufbereitung, auf einer Fläche von 58,1 ha bei einer Vorhabensfläche (insgesamt vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommene Fläche) von 108,3 ha,
• den weiteren Einsatz der bereits vorhandenen Gewinnungs-, Aufbereitungs- und Verladetechnik,
• die weitere Nutzung der vorhandenen vorhabensbezogenen Infrastruktur, die Wasserhaltung und die Ableitung für die abzuschlagenden Bergbauwässer,
• sowie die Wiedernutzbarmachung (u.a. Aufforstungen, Sukzession, Rückbau von Anlagen und Wällen) der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen.
Dieser PFB beinhaltet die Gestattung eines Eingriffs gemäß § 15 BNatSchG i.V.m. § 10 SächsNatSchG.
Dieser PFB beinhaltet für die vom Vorhaben betroffenen und unter Punkt 1.3.8.2, Tab. 1.3.8.1 des RBP aufgezählten besonders geschützten Biotope U055 „Steinbruchlöcher südlich Steinberg“, F024 „Sumpfporst zwischen Steinberg und Bahnlinie“ und F026 „Trockenrasen am Grubenbahnübergang“ eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG von den Verboten gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 21 Abs. 1 SächsNatSchG.
Der Beschluss schließt die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen privatrechtlichen Genehmigungen, Verträge, Einwilligungen oder Vereinbarungen nicht ein. Diese sind rechtzeitig vor der Durchführung der einzelnen Maßnahmen zu erwirken.
Durch diese Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens in den in den Anlagen 1 und 2 angegebenen Grenzen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt.
Die von der Erweiterung des Vorhabens in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Schwarzkollm der Stadt Hoyerswerda. Sie sind dargestellt:
• in der Anlage 1: Koordinatenliste für die Eckpunkte des Geltungsbereiches des Planfeststellungsbeschlusses „Erweiterung/Änderung Steinbruch Schwarzkollm/Steinberg“ mit Lageriss (BNr.: 8552),
• in Anlage 2: Übersichtsplan zum Planfeststellungsbeschluss „Erweiterung/Änderung Steinbruch Schwarzkollm/Steinberg“ (BNr.: 8552) sowie
• in Anlage 3: Übersicht der durch das Vorhaben „Erweiterung/Änderung Steinbruch Schwarzkollm/Steinberg“ beanspruchten Flurstücke (BNr.: 8552).
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Hoyerswerda | 14.064°/51.393° | 14.377°/51.475° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Organisationseinheit
Steine-Erden-Bergbau
Grundsatzfragen Steine/Erdenbergbau
Aufsicht über die Betriebe unter Bergaufsicht
Bearbeitung bergrechtlicher PFV mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Verträglichkeitsprüfung (FFH-Gebiete) einschl. aller in Frage kommenden eingeschlossenen Entscheidungen sowie Planänderungsverfahren
Bearbeitung Betriebsplanverfahren, Zulassung nach anderen Gesetzeswerken (BImSchG, SächsNatSchG, Sprengstoffgesetz u. a.)
Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz,Untersuchungsberichte von Havarien und Unfällen
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
2A5AE9ED-1155-4397-BABB-DC92AAF502FD |
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