Übersicht der Reitwege im Vogtlandkreis. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten und Fahren mit Kutschen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich und es gelten die einheitlich bestehenden Verkehrsregeln. Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO), so ist dieser zu benutzen. Das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen erfolgt auf eigene Gefahr. Außerhalb öffentlicher Straßen und Wege gelten neben der StVO spezielle Regelungen. Wald: Das Reiten im Wald ist nur auf von der Forstbehörde ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG). Das Fahren mit Fuhrwerken und Kutschen bedarf auf allen Waldwegen der besonderen Genehmigung des Waldbesitzers (§ 11 Abs. 4 SächsWaldG). Freie Landschaft: Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet (§ 28 Abs. 2 SächsNatSchG). Vor der Reitwegebenutzung ist bei der unteren Forstbehörde eine Reitplakette entgeltlich zu erwerben.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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11.75°/50.1° | 12.58°/50.75° |
Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Querverweise (1)
WMS
Geodatendienst
Reitwege Vogtlandkreis
Gekoppelte Daten
Übersicht der Reitwege im Vogtlandkreis. Auf öffentlichen Straßen und Wegen ist das Reiten und Fahren mit Kutschen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich und es gelten die einheitlich bestehenden Verkehrsregeln. Ist ein Reitweg gesondert gekennzeichnet (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO), so ist dieser zu benutzen. Das Reiten und Fahren auf nicht öffentlichen Wegen erfolgt auf eigene Gefahr. Außerhalb öffentlicher Straßen und Wege gelten neben der StVO spezielle Regelungen. Wald: Das Reiten im Wald ist nur auf von der Forstbehörde ausgewiesenen und entsprechend gekennzeichneten Wegen gestattet (§ 12 Abs. 1 SächsWaldG). Das Fahren mit Fuhrwerken und Kutschen bedarf auf allen Waldwegen der besonderen Genehmigung des Waldbesitzers (§ 11 Abs. 4 SächsWaldG). Freie Landschaft: Das Reiten und Fahren mit bespannten Fahrzeugen ist nur auf geeigneten Wegen und besonders ausgewiesenen Flächen gestattet (§ 28 Abs. 2 SächsNatSchG). Vor der Reitwegebenutzung ist bei der unteren Forstbehörde eine Reitplakette entgeltlich zu erwerben.
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
keine |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungs-einschränkungen |
für Routing nur bedingt geeignet keine |
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Kontakt
Fachinformationen
Zusatzinformationen
Veröffentlichung |
Internet |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
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D2.8.I.7 INSPIRE Data Specification on Transport Networks - Guidelines | 26.04.2010 | INSPIRE Annex-Thema "Verkehrsnetze" | |
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 | INSPIRE Geodatensätze und -dienste |
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
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ESRI ShapeFile | n.n. | ||
DXF | n.n. | ||
TIFF und GeoTIFF | n.n. | ||
analog | A4/A3 |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
0a5c0298-a450-433b-b809-6bce5cbf0451 |
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Aktualität der Metadaten |
19.05.2025 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
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Sächsisches Landesamt für Umwelt
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Landwirtschaft und Geologie
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