Geodatendienst
Der Dienst enthält die Amtssitze der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) im Freistaat Sachsen. Die ÖbVI sind im Freistaat Sachsen für die Katastervermessungen und Abmarkungen zuständig. Der Amtsbezirk eines ÖbVI entspricht dem Landkreis bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem sich sein Amtssitz befindet. Innerhalb seines Amtsbezirkes ist der ÖbVI zur Durchführung von Katastervermessungen und Abmarkungen verpflichtet. Im übrigen Gebiet des Freistaates Sachsen ist der ÖbVI befugt, Katastervermessungen und Abmarkungen durchzuführen. Sofern eine entsprechende Befugnis erteilt wurde, sind ÖbVI darüber hinaus berechtigt, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster zu übermitteln (z.B. Liegenschaftskarte, Flurstücks- und Eigentumsnachweis).
Mehr Infos
Weniger Infos
Verweise und Downloads
(1)
Nutzungsbedingungen
Dieser Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "GeoSN" genutzt werden.