Organisationseinheit
Die Gemeinden stellen die Bauleitpläne in einem förmlichen Verfahren auf, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planungen werden die Bürger durch Öffentlichkeitsbeteiligungen unterrichtet und erhalten so Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Rechtswirksame Bebauungspläne sind kommunale Satzungen, die nach der Beschlussfassung im Stadtrat mit ihrer in der Landeshauptstadt Magdeburg ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt in Kraft treten.
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Verweise und Downloads
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