Geodatensatz
Das Kataster für Altlasten und altlastverdächtige Flächen (§4 SBodSchG) gibt Auskunft über schädliche Bodenveränderungen, Verdachtsflächen, Altlasten oder altlastverdächtige Flächen gemäß §2 Bundes-Bodenschutzgesetz. Nicht öffentlich, nur zur internen Verwendung.
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