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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
17.05.2022
Grabungsschutzgebiete im Land Bremen nach § 17 Bremisches Denkmalschutzgesetz: durch Rechtsverordnung ausgewiesene Bereiche, in denen "Arbeiten, die Bodendenkmäler gefährden können, der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde" bedürfen (§ 17 (2) Bremisches Denkmalschutzgesetz).
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