Geodatendienst
Die E-Government-Schnittstelle Druck und Export ist ein Webservice, welcher über die E-Government-Basiskomponente Geodaten (GeoBAK) bereitgestellt wird. Die Druck- und Exportschnittstelle ermöglicht es, Kartenzusammenstellungen in PDF-Dokumente und Grafikformate zu wandeln. Die Kartenzusammenstellungen können insbesondere Darstellungsdienste (OGC WMS) sowie Geoobjekte beinhalten. Aufgrund funktionaler Erweiterungen wird ein eigenes Format für die Kartenzusammenstellungen verwendet. Der Standard OGC Web Map Context (WMC) wird derzeit nicht unterstützt. Die Kartenzusammenstellungen werden im Geoportal und dem Kartenviewer für die Personalisierung sowie dem Link Generator eingesetzt. Die E-Government-Schnittstelle Druck und Export unterstützt die Erzeugung großformatiger Dokumente bis DIN A0. Als Ausgabeformate werden PDF, JPEG, PNG und GIF unterstützt. Die Druckfunktion stellt generell PDF-Dokumente bereit, welche im Gegensatz zum Export neben der Kartengrafik einen Rahmen mit weiteren Informationen sowie die Lgenden der WMS darstellen. Die erzeugten PDF-Dokumente sowohl vom Druck als auch vom Export sind georeferenziertes PDF, sogenanntes „Geodokument“ oder "GeoPDF. Die GeoPDF können mit einem PDF-Viewer visualisiert oder in ein entsprechendes Geoinformationssystem (z.B. Q-GIS) lagerichtig hinzugeladen werden. Der Druck und Export der Hintergrundkarte WebAtlasSN ermöglicht die Ausgabe einer topographischen Karte mit Hausnummern für größere Gebiete. Diese können als Lagekarten im Bereich BOS (Feuerwehr, Polizei,...) eingesetzt werden. Die erzeugten Dateien können auch ohne Internetanbindung offline verwendet werden. Für Geodatenhaltende Stellen können als Leistung auch eigene Druck-Templates umgesetzt werden.
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Verweise und Downloads
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Nutzungsbedingungen
Angebot der GeoBAK im Rahmen des E-Governments für sächsische Landesbehörden und Kommunen. Die URL des Dienstes wird auf Nachfrage beim GeoSN bekanntgegeben. Der Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem GSZ (GDI-Service-Zentrum) für die externe Nutzung ist erforderlich, weil damit gezielt über Veränderungen informiert werden kann. https://www.landesvermessung.sachsen.de/allgemeine-nutzungsbedingungen-8954.html