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Geodatensatz
flächige Darstellung der geschützten Landschaftsbestandteile (GLB)
Die Ausweisung erfolgte gemäß § 29 des Gesetzes über Naturschutz und Land-schaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I, S.2542) in Verbindung mit § 14 Absatz 3 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V S. 66).
Die Daten beruhen auf zwischen 1992 und 2017 geleisteten Zuarbeiten der unteren Naturschutzbehörden (UNB) des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern für die Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V.
Die Digitalisierung wurde i.d.R. auf der Grundlage der Karten und/oder Lagebeschreibungen (z.B. Angabe der betroffenen Flurstücke) der Dokumentation der Schutzgebiete des LUNG M-V erstellt (in Ausnahmefällen wurden Geometrien von zuständigen Behörden übernommen).
Die von den zuständigen Gebietskörperschaften zwischen 1992 und 2017 vorgelegten Abgrenzungskarten der GLB haben Maßstäbe von 1:10.000 bis 1:25.000 (unterschiedliche Kartenausgaben).
Zu jedem GLB gibt es ein Formblatt mit Angaben über die Festsetzungen und sonstigen Informationen (z.B. Kurzbeschreibung, Flächengröße (GIS-technisch ermittelt und Angabe in Rechtsvorschrift)). Die Formblätter der GLB können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
Für GLB sind seit dem 01.03.2010 grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Sofern und soweit deren Ausweisung zur Umsetzung des europäischen ökologischen Netzes ,,Natura 2000“ oder für den Biotopverbund erfolgt, sind jedoch die UNB zuständig. Für alle GLB, die vor dem 01.03.2010 ausgewiesen wurden, waren/sind die UNB zuständig.
Bei den UNB erhalten Sie verbindliche Auskünfte zur Abgrenzung sowie zu Ge- und Verboten.
Dieses Shapefile enthält keine vollständige und abschließende Darstellung aller GLB, sondern nur die, die dem LUNG M-V durch die UNB mitgeteilt wurden.
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