Anwendung
Bei den Kreisfreien Städten und den Landkreisen sind selbstständige Gutachterausschüsse (GAA) für die Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen eingerichtet. Örtlich zuständig ist der Gutachterausschuss, in dessen Bereich das zu begutachtende Grundstück liegt. Liegt das Grundstück im Bereich mehrerer Gutachterausschüsse, ist der Gutachterausschuss zuständig, in dessen Bereich die größere Fläche liegt. In der Karte werden die Standorte der Geschäftsstellen und deren Kontaktdaten publiziert.
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