Anwendung
Jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz (Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft) war, ist verpflichtet, bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für die jeweilige wirtschaftliche Einheit beim zuständigen Finanzamt einzureichen. In Erbbaurechtsfällen ist der Erbbauberechtigte und bei Gebäuden auf fremden Grund und Boden ist der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe dieser Erklärung verpflichtet. Der Kartenviewer soll die Erklärungspflichtigen bei der Erklärungsabgabe unterstützen, indem für die Erklärung relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung gestellt werden und der Viewer als sog. Grundsteuerportal Sachsen 2022 auf der Grundsteuerseite der sächsischen Finanzverwaltung (Website siehe unten) integriert wird. Es wird ein parametrisierter Aufruf des Sachsenatlas-Kartenviewers mit spezifischen Inhalte unter Verwendung eines durch das Service Desk GeoSN(GSZ) erstelltes spezifisches Kartenviewer-Profil (Profilintegrationen) ermöglicht. Der Kartenviewer stellt relevante Daten des Liegenschaftskatasters und Bodenrichtwerte zur Verfügung. Verwendete Geodatendienste: WebAtlasSN (WMTS), DOP-Strassen Hybrid (WMTS) ,TopPlusOpen (WMTS) ,Verwaltungseinheiten (WMS) ,Flurstücke und Gemarkungen (WMS) ,Bodenrichtwerte Sachsen Grundsteuer (WMS) ,ALKIS Grundsteuer 2022 (WMS)
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