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Geodatensatz
Umspannanlagen Strom Hierbei handelt es sich ausschließlich um Anlagen, die der Genehmigungspflicht nach BImSchG unterliegen und nicht dem Bergrecht zugehörig sind. Eine Angabe zur Fähigkeit der Auskopplung kann nicht gegeben werden. Über Anlagen 1MW FWL und Genehmigungsgrenze FWL, also Anlagen die der 1. BImSchV unterliegen sind keine Informationen vorhanden.
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