Organisationseinheit
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1994 , gegenwärtige Aktualität unklar
Entwicklung der Schutzgebietsausweisung seit Erscheinen des Landschaftsprogrammes des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 1994
Großschutzgebiete
Nationalpark
Mit dem Gesetz v. 06.07.2001 wurde der "Nationalpark Hochharz" von 5 889 ha auf 8 900 ha vergrößert. Mit dem Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur Zusammenführung des Nationalparks "Harz" (Niedersachsen) und des Nationalparks "Hochharz" (Sachsen-Anhalt) vom 06.12.2004 erhält der nun einheitliche Nationalpark "Harz" eine neue Rechtsgrundlage. Diese tritt ab 01.01.2005 in Kraft.
Biosphärenreservat
Für das Biosphärenreservat "Mittlere Elbe", das seit 1990 auf einer Fläche von ca. 43 000 ha existiert, wurde 1997 bei der UNESCO eine Vergrößerung beantragt. Die Anerkennung des Biosphärenreservats "Flusslandschaft Elbe" durch die UNESCO ist am 15.12.1997 erfolgt. Die Unterschutzstellung entsprechend NatSchG LSA durch Erklärung steht kurz vor dem Abschluss.
Naturparke
Naturpark "Drömling"
Der Naturpark "Drömling" wurde im Rahmen des Nationalparkprogrammes der DDR im Jahr 1990 auf einer Fläche von 27 820 ha verordnet. Zur Zeit befindet sich die Neuausweisung des großflächigen NSG "Ohre-Drömling" im Verfahren.
Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland"
Mit Verordnung vom 02.02.2000 wurde der Naturpark "Saale-Unstrut-Triasland" auf 71 167 ha Fläche rechtskräftig.
Naturpark "Dübener Heide/Sachsen-Anhalt"
Die bereits am 20.06.2002 erlassene Verordnung für diesen Naturpark trat am 01.01.2003 in Kraft. In den Landkreisen Bitterfeld und Wittenberg stehen nunmehr insgesamt 42 750 ha als Naturpark unter Schutz. Der Naturpark setzt sich in Sachsen fort; dieser Teil wurde am 01.12.2000 verordnet. Somit konnten die seit 1992 andauernden Bestrebungen der Region, den Titel Naturpark tragen zu dürfen, abgeschlossen werden. Das Schutzgebiet ist ausführlicher im Buch "Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband" beschrieben, welches im Dezember 2003 erschienen ist.
Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt"
Die Idee, im Harz einen Naturpark einzurichten, existiert seit 1990, denn bereits mit Beschluss vom 16.03.1990 wurde die einstweilige Sicherstellung des Naturparkes verfügt. Seit 1992 bemüht sich ein Verein um die Ausweisung eines Naturparkes. Das Verfahren zur Unterschutzstellung eröffnete das Umweltministerium 2001. Der Naturpark "Harz/Sachsen-Anhalt" wurde am 28.10.2003 verordnet und erstreckt sich in den Landkreisen Aschersleben-Staßfurt, Halberstadt, Quedlinburg, Sangerhausen und Wernigerode mit einer Größe von etwa 166 000 ha. Der Nationalpark "Hochharz" ist Bestandteil und somit Kernstück des Naturparkes. In Niedersachsen besteht der Naturpark Harz seit mehreren Jahren, für Thüringen liegen Planungen vor.
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