Erhebung über Luftverunreinigungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen für die nach BImSchG eine Emmissionserklärung abzugeben ist und Statistik bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe (Herstellung, Ein- und Ausfuhr, Verwendung).
Als untere Landesplanungsbehörden führen die Ämter für Raumordnung und Landesplanung insbesondere Raumordnungsverfahren durch, geben landesplanerische Stellungnahmen zu Bauleitplanungen der Gemeinden bzw. zu Planungen anderer Vorhabenträger ab und führen das Raumordnungskataster.
Sie sind Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände. In deren Auftrag werden die Regionalen Raumordnungsprogramme aufgestellt, fortgeschrieben und durch eine nachhaltige und projektorientierte Regionalplanung umgesetzt.
Beratung, Information, Moderation und Mediation zu landes- und regionalplanerischen Sachständen sind weiter wichtige Bestandteile der Arbeit der Ämter für Raumordnung und Lanndesplanung.