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Wiedergabe der Geltungsbereiche aller Flurbereinigungsverfahren der Landeshauptstadt Dresden. Das Flurbereinigungsverfahren dient gemäß dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) zur Neuordnung der Grundstücke, um die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig kann auch die Planung und Umsetzung umfangreicher Maßnahmen erfolgen, so z. B. der ländliche Wegebau oder die Umsetzung des Hochwasserschutzes.
Mit Beschluss des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurde die Landeshauptstadt Dresden "Obere Flurbereinigungsbehörde" und es wurden ihr sämtliche Aufgaben und Befugnisse übertragen, die nach dem Flurbereinigungsgesetz der Flurbereinigungsbehörde obliegen.
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