Projekt
Aktualität der Daten:
01.01.2008 bis 31.12.2013
Für das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (Flächengröße: 129.161 ha) ist gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufzustellen.
Die Pflege- und Entwicklungspläne sind Fachpläne des Naturschutzes und liefern Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft der Großschutzgebiete in Brandenburg. Der aus den 90er Jahren vorliegende Pflege- und Entwicklungsplan für das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin wird mit dem jetzigen Auftrag aktualisiert und fortgeschrieben. Der Pflege- und Entwicklungsplan ist flächendeckend für das 129.161 ha große Biosphärenreservat zu erarbeiten.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in eine Vorstudie und eine Hauptstudie. Die Vorstudie wurde in den vorangegangenen Jahren erstellt. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Die Vorstudie ist gemeinsam mit dem vorhandenen Landschaftsrahmenplan eine wesentliche Grundlage für den aktuellen Auftrag der Hauptstudie des Pflege- und Entwicklungsplans.
Die Durchführung der Hauptstudie des Pflege- und Entwicklungsplans ist für den Zeitraum zwischen Mitte 2009 und Ende 2014 geplant. Die Jahre bis etwa Mitte 2013 sind überwiegend durch Datenerhebung- und Auswertung gekennzeichnet: Biotop- und Lebensraumtypen, Flora, Fauna, Gewässer, Forstwirtschaft, Jagd, Tourismus und Landschaftsbild. Darauf aufbauend erfolgt dann in den Jahren 2013 und 2014 die naturschutzfachliche Planung, also die Ableitung von Zielen und Maßnahmen. Durch einen planungsbegleitenden Fachbeirat ist sichergestellt, dass die Nutzungsinteressen der vom Pflege- und Entwicklungsplan im Biosphärenreservat Betroffenen Berücksichtigung finden.
Parallel zur Pflege- und Entwicklungsplanung werden im Biosphärenreservat Natura-2000-Managementpläne für die Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Gebiete und Vogelschutzgebiete erstellt. Beide Planungen müssen aufeinander abgestimmt sein und sich ergänzen.
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