Die Bodennutzungserhebung umfasst folgende Einzelerhebungen: 1. Flächenerhebung 2. Bodennutzungshaupterhebung 3. Gemüseanbau- und Zierpflanzenerhebung 4. Baumschulerhebung 5. Baumobstanbauerhebung
Diese Erhebungen werden als allgemeine oder repräsentative Erhebung durchgeführt. Auskunftpflichtig sind die land- bzw. forstwirtschaftlichen Betriebe, wenn sie über den festgelegten Erfassungsgrenzen liegen, bzw. die Gemeinden (Flächenerhebung).
Am 23. Oktober 2007 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009. Das Ziel der Richtlinie besteht in der Reduzierung des Hochwasserrisikos in Europa sowie in einem verbesserten Hochwasserrisikomanagement. Der Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Menschen in Fluss- und Küstengebieten wird dabei in der Richtlinie stets besonders hervorgehoben. Für die Umsetzung der HWRM-RL in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist die zentrale Bearbeitungs- und Koordinierungsstelle für die fachliche Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.
Konzepte zur Gewässersanierung und -renaturierung Planungsunterlagen zur Gewässersanierung und -renaturierung im Amtsbereich des StALU MM Rostock Gewässerentwicklungsplan Nebel
Fachberatung der entsorgungspflichtigen Körperschaften und deren Abfallentsorgungsverbände Mitwirkung bei der Erstellung von Abfallentsorgungsplänen Auswertung der Abfallbilanzen der AEA Stellungnahmen zu Fln und Bpl Bearbeitung von Fördermittelanträgen