Geodatensatz
Überschwemmungsgefährdete Gebiete sind Gebiete, die
1. erst bei Überschreiten eines HW-Ereignisses, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, oder
2. bei Versagen von Hochwasserschutzanlagen, die vor einem HW-Ereignis schützen sollen, wie es statistisch einmal in 100 oder mehr Jahren zu erwarten ist,
überschwemmt werden (§ 75 Abs. 1 SächsWG).
Die gesetzlichen Regelungen zur Abgrenzung und öffentlichen Bekanntmachung der Gebiete sowie zu speziellen Anforderungen bei Vorhaben in diesen Gebieten enthalten die Absätze 2-6 des § 75 SächsWG.
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