Projekt
Die Ansprüche an den Raum sind sehr vielfältig. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt", hat die Aufgabe, diese Flächenansprüche an den Raum und die räumliche Verteilung der einzelnen Nutzungen unter Abwägung überörtlicher Gesichtspunkte zu koordinieren und zu sichern. Der Landesentwicklungsplan legt dabei Ziele der Raumordnung fest, die die Naturgüter unmittelbar oder mittelbar zum Planungsgegenstand haben, sie wesentlich berühren oder sie als Grundlage für umweltverbessernde Planungen haben. Dabei handelt sich es um raumordnerische Zielsetzungen der Flächenvorsorge für die Flächennutzungen von Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen, Forschung, Entwicklung, Windenergieanlagen und Landwirtschaft; den Schutz der freien Landschaft und der Naturgüter in den Bereichen Naturschutz und Landschaftspflege, Grundwasserschutz, Hochwasserschutz; die Standortbereiche für Rohstoffwirtschaft, kulturelles Erbe, Tourismus und besondere Entwicklungen; sowie die Standortbereiche und Trassenbereiche der Verkehrsinfrastruktur. Diese landesplanerisch festgelegten Ziele stellen das Ergebnis von Abwägungen zwischen überörtlichen raumbedeutsamen Ansprüchen und langfristig gebotenen Erfordernissen aus Landessicht einerseits und der kommunalen Planungsträger sowie der sonstigen öffentlichen Planungsträger andererseits dar. Der Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt", setzt verbindliche Ziele der Raumordnung insbesondere gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften sowie sonstigen Planungsträgern fest. Gleichwohl wird den Kommunen ein ausreichender Spielraum eingeräumt, um eigenverantwortlich die Erhaltung und Entwicklung guter Umwelt- und Wirtschaftsbedingungen gestalten zu können. Durch die Festlegung überörtlich relevanter Raumbelange auf Landesebene werden die planungsmäßigen Vorraussetzungen geschaffen, damit sich das Saarland unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft einerseits und wirtschaftlicher Gesichtspunkte andererseits zukunftsorientiert weiter entwickeln kann.
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