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Ziel und Zweck der amtlichen Futtermittelüberwachung
Ziel der amtlichen Futtermittelüberwachung in den Ländern ist es, die Herstellung und das Inverkehrbringen von qualitativ hochwertigen und gesundheitlich unbedenklichen Futtermitteln sicherzustellen.
Die Futtermittelüberwachung dient weiterhin dem Zweck
Der Sicherstellung der Unbedenklichkeit der vom Tier gewonnen Lebensmittel für die menschliche Gesundheit
Dem Schutz der Tiergesundheit und
Der Verhinderung der Gefährdung des Naturhaushaltes sowie
Der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Tiere
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