Organisationseinheit
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt in seiner Eigenschaft als vorbereitender Bauleitplan grobmaschig die Art der Bodennutzung dar, wie sie sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung nach den voraussehbaren Bedürfnissen ergibt. Er bestimmt, welche Flächen im Gemeindegebiet baulich genutzt werden sollen, welche Flächen von der Bebauung freizuhalten sind und in welcher räumlichen und funktionellen Zuordnung diese sowohl zueinander, als auch zum verkehrs- und medientechnischen Erschließungssystem sowie zum umliegenden Landschaftsraum stehen sollen. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses. Im Baugesetzbuch regelt im Abschnitt "Vorbereitender Bauleitplan" der § 5 den Inhalt des Flächennutzungsplans.
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