Geodatendienst
Bodenrichtwerte (gemäß §196 BauGB) sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute, lastenfreie Grundstücke unter Berücksichtigung der wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks, wie zum Beispiel Entwicklungs- und Erschließungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzbarkeit sowie Grundstücksgröße und -zuschnitt.
Die Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Grundstücke werden zonal für das gesamte Stadtgebiet der Landeshauptstadt Dresden ermittelt. Die Werte und wertbeeinflussenden Merkmale sind dem separaten Kartenteil zu entnehmen (siehe zugeordnetes Dokument).
Der Gutachterausschuss leitet die Bodenrichtwerte aus den tatsächlichen Grundstückspreisen ab. Bodenrichtwerte besitzen keine bindende Wirkung.
Seit der Bodenrichtwertkarte 1. Januar 2003 werden die Bodenrichtwerte im 2-Jahres-Rhythmus erstellt und seit dem 1. Januar 2011 werden die Bodenrichtwerte zonal dargestellt.
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