Projekt
Planänderungsbeschluss:
Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a und 2c i.V.m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 1 b) UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird die Änderung des mit Beschluss vom 22. August 2002 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses vom 31. Dezember 2015 zugelassenen Rahmenbetriebsplanes auf der Grundlage der Planänderung (Rahmenbetriebsplan) vom 23. August 2013 zum Vorhaben „Tontagebau Buchholz, Erweiterungsfeld-SE, Block 5a und Erweiterungsfeld-SW" der Oberlausitzer Tonbergbau GmbH, im Folgenden OLTB GmbH genannt, zugelassen.
Die Zulassung umfasst:
- den Abbau von Ton auf dem Teilfeld Block 5 im bisherigen Tontagebau Buchholz
- den Abbau von Ton auf dem Erweiterungsfeld-SE, dem Block 5a und dem Erweiterungsfeld-SW mit einer Gesamtfläche von ca. 24,46 ha
- die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbauvorhaben in Anspruch genommenen Flächen und den damit verbundenen Maßnahmen entsprechend den Angaben im RBP.
Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Buchholz der Gemeinde Vierkirchen im Landkreis Görlitz und der Gemarkung Lautitz der Kreisstadt Löbau.
Mehr Infos
Weniger Infos