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Aktualität der Daten:
seit 01.01.2010 , gegenwärtige Aktualität unklar
Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes Teile I und II (Amtlicher Anzeiger).
Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der Firma Lütcke & Wulff erfolgen.
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