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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1997 , gegenwärtige Aktualität unklar
Auf der Grundlage von Karten der Schutzgebietsdokumentation wurden durch das LUNG Digitalisiervorlagen im Maßstab 1:50.000 gezeichnet, auf deren Basis ein Shapefile erstellt wurde. Zu beachten ist, dass dadurch die maßstabsbedingte Ungenauigkeit bereits bei 50 m lag. Aufgrund des zweistufigen Übertragungsprozesses von den Verordnungskarten (bspw. Flurkarten oder Forstgrundkarten basierend) über die Digitalisiervorlage in das Shapefile kam es wahrscheinlich sogar zu größeren Ungenauigkeiten als 50 m.
In den Folgejahren wurden sukzessive Digitalisiervorlagen im Maßstab 1:10.000 erstellt, auf deren Basis die Qualität des Shapefiles durch ¿On-Screen-Digitalisierung¿ vor dem Hintergrund von topographischen Karten, später auch Orthophotos verbessert wurde.
Für die seit 2006 neu ausgewiesenen NSG werden bereits im Rahmen des Ausweisungsprozesses im Auftrag des Umweltministeriums/Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (als Verordnungsgeber) digitale Geometrien erstellt. Diese werden nach Ausweisung in den Datenbestand der Flächen der NSG integriert.
Die Flächen der einzelnen NSG liegen also in diesem Datenbestand in unterschiedlicher Genauigkeit vor.
Für die genaue Feststellung der Grenzen eines Naturschutzgebiets sind stets die zur Verordnung gehörigen Karten (also nach 1990 die Flurkarten) heranzuziehen.
Mit dem Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern (Biosphärenreservat-Elbe-Gesetz - BRElbeG M-V) vom 15.01.2015 sind zum 01.02.2015 (Inkrafttreten des BRElbeG M-V) alle Naturschutzgebiete innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes aufgehoben worden. Zugleich wurden Pflegezonen ausgewiesen, die in Schutzintensität und Regelungsinhalt mit Naturschutzgebieten vergleichbar sind. Die Pflegezonen (PZ) des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe M-V werden daher mit im Shapefile der Naturschutzgebiete geführt. [Hinweis: In den Biosphärenreservaten Schaalsee und Südost-Rügen, die zu einem früheren Zeitpunkt errichtet wurden, sind die Kern- und Pflegezonen ausdrücklich als Naturschutzgebiet ausgewiesen, es gibt also innerhalb dieser Biosphärenreservate formelle Naturschutzgebiete.]
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