Organisationseinheit
Grundlage für die Verbreitung von Umweltinformationen aus Sachsen-Anhalt, ist das Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt.
Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU L 41 S. 26).
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen in Sachsen-Anhalt zu schaffen.
(2) Dieses Gesetz gilt für informationspflichtige Stellen des Landes, der Kommunen und Gemeindeverbände, sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie für private informationspflichtige Stellen.
(Quelle: Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) 1) vom 14. Februar 2006)
* Dieses Objekt dient zur Strukturierung von Daten und ist weiter untergliedert.
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