Organisationseinheit
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist ein unternehmerisch geführter Dienstleistungsbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), eingegliedert in die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), mit derzeit ca. 480 Beschäftigten. Er wird nach kaufmännischen Grundsätzen gemäß den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB), der Landeshaushaltsordnung (§ 26 LHO) und spezieller Verwaltungsvorschriften geleitet. Der Jahresabschluss wird nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt.
Der LBV erstellt, überprüft und verändert Dokumente für den Straßenverkehr auf Basis der rechtlichen Grundlagen und Vorschriften (StVG, StVO, FZV, FeV, StVZO, EG-FGV, FahrlG etc.). Hierzu gehören beispielsweise Führerscheine und Fahrzeug-Zulassungsbescheinigungen (ehem. Fahrzeug-Schein und -Brief). Zusätzlich erteilt der LBV Ausnahmen von diesen Dokumenten und straßenverkehrsrechtlichen Pflichten zu denen auch Bewohner- und Besucherparkausweise zählen. Er ist damit auch der umfassende Service-Dienstleister für gewerbliche Kundinnen und Kunden, Individualkundinnen und -kunden, Vereine, Institutionen und sonstige Organisationen.
Er ist außerdem im Rahmen eines Fahrzeugservice-Managements Dienstleister für Behörden- und Sonderfahrzeuge (PKW, LKW, Motorräder etc.) der FHH und unterstützt Behörden der FHH bei ihrem Fuhrpark-Management.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt des Landesbetriebs liegt im Verkehrs-Management, zu welchem u.a. neben der Entwicklung von Bewohnerparkgebieten auch die Überwachung des Parkraums gehört. Dazu gehören die Kontrolle der Entrichtung der Parkgebühren ebenso wie Maßnahmen gegen Parkverstöße mit einer Auswirkung auf die Verkehrssicherheit oder den Verkehrsfluss. Dazu zählen vor allem Maßnahmen gegen das Parken in zweiter Reihe, auf Feuerzufahrten und auf Geh- und Radwegen. Das Parkraum-Management kontrolliert im Rahmen der Tätigkeiten auch Ausnahmegenehmigungen vom Halten und Parken und die Einhaltung der Regelungen zum Bewohner- und Besucherparken.
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