Organisationseinheit
Aktualität der Daten:
01.01.2005 bis 31.12.2007
Im Jahr 2005 wurde in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ein Projekt zur Überprüfung der Einhaltung der Biozid-Regelungen durchgeführt. Ziele des Projektes waren:
- die Verbesserung des Kenntnisstandes von Firmen/Behörden zu den Regelungen zu Bioziden durch
- Überwachung und Beratung,
- Austausch von Wissen und Erfahrungen und somit
- Erhöhung des Wirkungsgrades der Einhaltung der Regelungen,
- die Prüfung der Vollziehbarkeit der Regelungen,
- das Herausfinden von Grenz-/Problemfällen und deren Lösung.
Im Rahmen der Überwachungen wurde überprüft, ob
- nur verkehrsfähige,d. h. nur identifizierte oder notifizierte Wirkstoffe in den Bioziden eingesetzt und
- die Anforderungen an die Einstufung und Kennzeichnung von Biozid-Produkten sowie die Werbevorschriften eingehalten werden.
Die Kontrollen erfolgten
- im Einzel- und Großhandel (Baumärkte, Drogerien / Drogeriemärkten, Fachmärkten, Supermärkten etc.),
- bei Herstellern und
- bei Verwendern (Sport- und Freizeitzentren, Großküchen, Schädlingsbekämpfung, Krankenhäuser).
Die Produktpalette umfasste alle gängigen Biozid-Produkte, wie
- Desinfektionsmittel,
- Hygieneprodukte,
- Holzschutzmittel,
- Insektizide und Anti-Schimmelmittel.
In den Jahren 2006/2007 wurden die Überwachungen in den Ländern Brandenburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Saarland und Sachsen forgeführt.
Die Ergebnisse der beiden Überwachungen wurden jeweils in einem Bericht zusammengefasst. Die Berichte sind auf der Homepage der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) unter der Rubrik "Archiv" zu finden.
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