Datenbank
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1961 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Amt Wasser, Abwasser und Geologie (W), führt zwei Teilwasserbücher, die zur Zeit noch technisch und organisatorisch getrennt sind.
Teilwasserbuch für
- das Grundwasser,
- Gewässer II. Ordnung
- Gewässer I. Ordnung (Ausnahmen: Elbe/Hafengewässer/Hochwasserschutz/Erlaubnisse nach §10 WHG).
(Das Wasserbuch für Neuwerk führt die Hamburg Port Authority.)
Teilwasserbuch für
- Regelungen über die Unterhaltung und den Ausbau oberirdischer Gewässer,
- Planfeststellungsbeschlüsse und Ausbaugenehmigungen für Hochwasserschutzanlagen,
- deichrechtliche Genehmigungen.
Ferner werden in den Wasserbüchern auch Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete und Duldungsverpflichtungen festgehalten.
Die Wasserbücher werden als Kombination digitaler und analoger Informationen geführt. Ein kompletter Vorgang im Wasserbuch besteht aus einer digitalen, stichwortartigen Kurzbeschreibung des Nutzungsrechtes, die durch den zugrunde liegenden Bescheid ergänzt wird (Scan). Pläne und Unterlagen in einem größeren Format als DIN A3 liegen in der Regel nur in analoger Form vor. Zudem werden die Nutzungsrechte durch Symbole in einer digitalen Übersichtskarte dargestellt.
Eine stark vereinfachte Fassung des Wasserbuches ist über das Hamburger Transparenzportal einsehbar.
Die technische Zusammenführung der beiden oben genannten Teil-Wasserbücher ist geplant. Ein genauer Termin hierfür kann jedoch noch nicht benannt werden.
Mehr Infos
Weniger Infos
Verweise und Downloads
(1)