Am 23. Oktober 2007 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009. Das Ziel der Richtlinie besteht in der Reduzierung des Hochwasserrisikos in Europa sowie in einem verbesserten Hochwasserrisikomanagement. Der Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Menschen in Fluss- und Küstengebieten wird dabei in der Richtlinie stets besonders hervorgehoben. Für die Umsetzung der HWRM-RL in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist die zentrale Bearbeitungs- und Koordinierungsstelle für die fachliche Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.
Konzepte zur Gewässersanierung und -renaturierung Planungsunterlagen zur Gewässersanierung und -renaturierung im Amtsbereich des StALU MM Rostock Gewässerentwicklungsplan Nebel
Naturschutz als Themenbereich im Kartenportal Umwelt M-V beinhaltet verschiedenste Themen aus dem Fachbereich. Einzelthemen dieses Bereiches sind auch als WMS/WFS verfügbar.
Zur nachhaltigen Verbesserung der Umwelt hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Möglichkeiten finanzieller Zuwendung geschaffen.
Im aktuellen Landesumweltwettbewerb "Alt und Jung für eine umweltgerechte und zukunftsfähige Entwicklung" geht es um generationsübergreifende Bildungsprojekte, die für einen Brückenschlag zwischen Jung und Alt stehen. Darüber hinaus möchte der Wettbewerb die Bedingungen für ein freiwilliges bürgerschaftliches Engagement verbessern und zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten motivieren. Dieser Wettbewerb führt eine langjährige Tradition fort, die bereits 1995 mit dem Kommunalen Umweltwettbewerb begann. Stand in den Jahren 1995 bis 1999 zunächst der kommunale Umweltschutz im Mittelpunkt, so kam es 2001/2002 unter dem Titel "Agenda 21 in Mecklenburg-Vorpommern - vom Leitbild zur Umsetzung" zu einer thematischen Aufweitung.
Der Landesumweltwettbewerb wird nach derzeitigem Stand (Juni 2011) nicht fortgesetzt
Die Agenda 21 ruft in dem Kapitel 28 "Initiativen der Kommunen zur Unterstützung des Agenda 21" die Kommunen auf, für ihre Bereiche Lokale Agenden zu entwickeln. Ziel ist es u.a. bürgergesellschaftliche Kompetenzen zur Lösung regionaler und globaler Umweltprobleme zu nutzen. Damit eng verbunden ist der partizipatorische Charakter vieler Projekte. Mit der Lokalen Agenda 21 gelingt es zunehmend, die Menschen an der Ausgestaltung ihrer Lebensräume zu beteiligen.
Das Moorschutzkonzept wurde in den Jahren 1996 bis 1998 vom Landschaftsministerium und Umweltministerium entwickelt und im Frühjahr 2000 durch die Landesregierung bestätigt. Schwerpunkt des Konzeptes sind der Schutz und der Erhalt der verbliebenen naturnahen Moore sowie die Renaturierung von bis zu 75.000 ha Mooren in überflutungsgefährdeten Bereichen und in Mooren, für die M-V eine besondere Verantwortung innerhalb der EU wahrnimmt. Für weitere 40.000- 60.000 ha Moorflächen wird das Förderprogramm zur "Naturschutzgerechten Grünlandnutzung" angeboten. Alle anderen Moorflächen sollen entsprechend der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Nutzung bewirtschaftet werden. Mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von Mooren am 24.08.2000 werden Vorhaben ermöglicht, die den ökologischen Zustand in den Mooren verbessern sollen.