Geodatendienst
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte beziehen Arbeitslosengeld II. Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gemäß § 7 SGB II Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze zum Renteneintritt noch nicht erreicht haben
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt gemäß § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gemäß § 9 SGB II, wer seine Eingliederung in Arbeit sowie seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in Bedarfsgemein-schaft (BG) lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit oder dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen (Angehörige, andere Leistungsträger) erhält. Hierzu gehören auch Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Schule besuchen und in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte beziehen Arbeitslosengeld II. Arbeitslosengeld II ist Teil der sozialen Mindestsicherung.
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