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Geodatensatz
Arbeitsuchende sind arbeitslos, wenn sie
- nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten,
- eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und
- sich bei einer Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Kommune arbeitslos gemeldet haben.
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Nicht als arbeitslos gelten ferner insbesondere Personen, die
- mehr als zeitlich geringfügig erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche),
- nicht arbeiten dürfen oder können,
- ihre Verfügbarkeit einschränken,
- das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- sich als Nichtleistungsempfänger länger als drei Monate nicht mehr bei der zuständigen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Kommune gemeldet haben,
- arbeitsunfähig erkrankt sind,
- Schüler, Studenten und Schulabgänger sind, die nur eine Ausbildungsstelle suchen sowie
- arbeitserlaubnispflichtige Ausländer und deren Familienangehörige sowie Asylbewerber ohne Leistungsbezug sind, wenn ihnen der Arbeitsmarkt verschlossen ist.
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