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Datenbank
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1961 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/I) führt das Wasserbuch für Erlaubnisse nach § 10 WHG für die Einleitung von Abwasser in Gewässer bzw. für die Entnahme von Wasser aus Gewässern für folgende Gewässer:
Außen- und Binnenalster samt elbseitiger Fleete, Elbe sowie alle Hafengewässer, Este, Dove-Elbe unterhalb der Tatenberger Schleuse, Untere Bille und ihre Kanäle, Harburger Binnenhafen, Kaufhauskanal, Östlicher Bahnhofskanal, Westlicher Bahnhofskanal sowie Schiffsgraben.
Für alle übrigen Gewässer: BUKEA/W1
In das Wasserbuch werden die über den Gemeingebrauch hinausgehenden, von den zuständigen Wasserbehörden durch Verwaltungsakte übertragenen Nutzungsrechte an diesen Gewässern eingetragen. Die Eintragungen beinhalten die Art der Nutzung (Einleitung/Entnahme) sowie Angaben zum Umfang, d.h. erlaubte Mengen sowie wesentliche Nebenbestimmungen des Bescheids.
Die Stammdaten aller Erlaubnisse sind vollständig in einer Datenbank erfasst; seit etwa Ende 1999 werden die kompletten Wasserbuchblatt-Inhalte von Neueintragungen und von Änderungen parallel in dieser Datenbank geführt.
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