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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 21.04.2023 , gegenwärtige Aktualität unklar
In der Düngeverordnung §§ 5, 13a sowie dem WHG § 38a werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Böschungsoberkante definiert. Die Böschungsoberkante (BöK) ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer.
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